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Leseprobe

Tierquälerei: Täter im Kreis Warendorf war vor Jahren bereits gesperrt

Videos haben den Täter Rudolf R. überführt. In seinem Stall in Oelde-Lette hat er Pferde mit Schaufel und Mistgabel traktiert. Möglicherweise über lange Zeit. Es sind schockierende Bilder. Nun hat der Kreis Warendorf die Pferde beschlagnahmt. Ein Blick auf die Geschehnisse, Entwicklungen und Vorwürfe.

Symbolbild: Ein Pferd in Panik.

Mit einer Schaufel schlägt ein Mann auf ein angebundenes Pferd ein. Es zuckt zusammen, will fliehen, kann den Schlägen aber nicht entkommen. Auch auf den Kopf, den Hals und den Bauch des Pferdes schlägt der Mann immer wieder brutal ein. Zu sehen ist dies auf einem Video, das Einsteller auf einem Hof im Kreis Warendorf heimlich gemacht haben. Filmaufnahmen und Fotos zeigen weitere Fälle von Tierquälerei. Sie sollen schon älter sein. Die Einsteller legten das Material dem Kreisveterinäramt vor. Es handelte und holte gemeinsam mit der Polizei 15 Pferde von dem Hof in Lette ab. Doch wie lange gab es bereits Misshandlungen auf dem Zucht- und Reiterhof?

Sicher ist, der Mann war vom Pferdesportverband Westfalen schon einmal gesperrt. 2008 wurde er von Turnierveranstaltungen ausgeschlossen. Damals ahndete der Verband einen Verstoß gegen das Tierwohl. Der letzte Turniererfolg des Beschuldigten liegt rund 13 Jahre zurück.

Das oben beschriebene Bild- und Videomaterial war wichtig, um eine Handhabe gegen Rudolf R. zu haben. Denn Felix Höltmann, Pressesprecher des Kreises Warendorf, bestätigte, dass bereits Monate zuvor Anschuldigungen gegen den Tatverdächtigen laut wurden – sie sorgten sogar für einen Einsatz. Aber der erste Besuch von Veterinäramt und Polizei blieb ergebnislos, da keine Verletzungen festgestellt werden konnten, die rechtssicher den Beschreibungen hätten zugeschrieben werden können. Anfang Februar verhielt es sich anders: Aufgrund der belastenden Bilder beschlagnahmte die Polizei Pferde. Gegen Rudolf R. wird nun wegen Tierquälerei ermittelt. Gegen den Hof wurde ein vorläufiges Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Es gilt zumindest bis zum abgeschlossenen Gerichtsverfahren.

An dieser Stelle endet die Leseprobe aus unserem März-Heft 2023. Den ganzen Beitrag können Sie im E-Paper oder in unserer Print-Ausgabe lesen.