Neue Mautregeln: keine Ausnahmen für Pferdesportler und Pferdezüchter
Die erste Stufe der neuen Mautregeln, betrifft die Einführung von fünf neuen CO2-Emissionsklassen als Tarifmerkmal. Laut Bernhard Feßler, Leiter des FN-Hauptstadtbüros, habe man alles getan, um Ausnahmeregelungen für Pferdesportler und Pferdezüchter zu erwirken. „Wir haben uns sowohl persönlich als auch mit einem Brief an den Bundesverkehrsminister Volker Wissing gewandt und haben dem gesamten Verkehrsausschuss zeitnah unsere Argumente vorgetragen. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner wurde von uns angeschrieben. Darüber hinaus haben wir das Problem öffentlich thematisiert, aber letztlich konnten wir uns mit unserem Anliegen nicht durchsetzen, weil es keinen europarechtlichen Ausnahmekorridor für Pferde gibt", so Feßler in einer FN-Pressemeldung.
Was bedeutet das im Klartext?
Ab dem 1.12.2023 gelten die neuen Emissionsklassen. Ab dann hängt der Mautsatz, der pro Kilometer erhoben wird, zusätzlich vom Kohlenstoffdioxidausstoß (CO2) des Fahrzeugs ab. Insgesamt werden fünf Emissionsklassen unterschieden. Klasse 1 ist die unterste Klasse, Klasse 5 die höchste Klasse. Diese gilt für emissionsfreie Fahrzeuge, beispielsweise solche mit Elektromotor. Welche Fahrzeuge welchen Klassen angehören, lässt sich online herausfinden, ebenso wie die Höhe der Kosten für die Nutzung von Autobahnen, Bundes- und Fernstraßen.
Wie es weiter geht:
Am 1. Juli 2024 wird dann die nächste Stufe der Mautregelung eingeführt. Mit diesem Tag gilt die Mautpflicht dann nicht mehr nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gewicht, sondern für alle für den Güterkraftverkehr bestimmte Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse aufweisen.
Mautpflicht bald für kleinere Pferdetransporter?
Die Bundesregierung will die Regeln für die Maut ändern. Ab dem 1. Juni 2024 müssen nicht nur Transporter bis 7,5 Tonnen, sondern auch solche ab 3,5 Tonnen Mautgebühren bezahlen, egal ob sie noch etwas anderes transportieren. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung ist dagegen.
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