Der Fall Parra: Verbandssanktionen für Sandbrink und Klieber
Hannover/Oldenburg – Der Oldenburger und der Hannoveraner Pferdezuchtverband haben nach einer Anhörung von Stefan Sandbrink und Dr. Kerstin Klieber und dem Eingang einer schriftlichen Stellungnahme eine gemeinsame Entscheidung getroffen. Stefan Sandbrink und Dr. Kerstin Klieber waren auf Aufnahmen aus den USA, die auf der Reitanlage von Cesar Parra gemacht und die tierschutzrelevante Szenen zeigen, zu sehen und zu hören. Somit sind sie Teil der verbandsseitig als tierschutzrelevant eingestuften Vorkommnisse.
Stefan Sandbrink ist weder Mitglied im Oldenburger noch im Hannoveraner Pferdezuchtverband. Daher gelten für ihn folgende Sanktionen: Sandbrink erhält mindestens bis zum 31. Dezember 2027 Hausverbot auf den beiden Verbandsanlagen sowie ein Teilnahmeverbot als Vor- und Aussteller auf Verbandsveranstaltungen. Für denselben Zeitraum gilt, dass für ihn kein Antrag auf Mitgliedschaft in den beiden Pferdezuchtverbänden möglich ist.
Frau Dr. Kerstin Klieber führt je nach Pferdezuchtverband unterschiedliche Mitgliedschaften als natürliche Person beziehungsweise als Geschäftsführerin der Dressurstall Sandbrink GmbH. Für beide Mitgliedschaften gilt ein sofortiger Ausschluss. Ein neuer Antrag auf Mitgliedschaft kann frühestens ab dem 1. Januar 2027 gestellt werden. Für denselben Zeitraum erhält sie ein Hausverbot auf den beiden Verbandsanlagen sowie ein Teilnahmeverbot als Vor- und Ausstellerin auf Verbandsveranstaltungen.
Die weiteren handelnden Personen auf dem Video erhalten unabhängig von ihrer Identifikation bis zum 31. Dezember 2027 Hausverbot auf den beiden Verbandsanlagen sowie ein Teilnahmeverbot als Vor- und Aussteller auf Verbandsveranstaltungen. Für denselben Zeitraum gilt, dass für sie kein Antrag auf Mitgliedschaft in den beiden Pferdezuchtverbänden möglich ist.
Dr. Cesar Parra erhält dauerhaftes Hausverbot auf den beiden Verbandsanlagen sowie ein Teilnahmeverbot als Vor- und Aussteller auf Verbandsveranstaltungen. Ein Antrag auf Mitgliedschaft in den beiden Pferdezuchtverbänden ist für ihn ausgeschlossen.
Die Verbände betonen, dass Akteure, die nachweislich direkt an tierschutzrelevanten Vergehen beteiligt sind mit Sanktionen wie Sperren und Ausschlüssen belegt werden, sofern sie als Person dem Zuständigkeitsbereich der beiden Pferdezuchtverbände unterliegen oder eine Teilnahme an deren Veranstaltungen planen.
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