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Der Fall Manfred von Allwörden: Strafbefehl, Geldbuße, Bewährungsstrafe

14 Pferde sollen laut Anklage gestorben sein, weil Manfred von Allwörden sie vernachlässigt hat. Am 22. März hätte sich der ehemalige Bäckerei-Unternehmer vor dem Amtsgericht Ratzeburg wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verantworten sollen. Doch er erschien nicht.

Symbolfoto

Ratzeburg – Laut verschiedener Medienberichte ist der ehemalige Bäckerei-Unternehmer und Pferdezüchter Manfred von Allwörden am Freitag vom Amtsgericht Ratzeburg wegen Tierquälerei verurteilt worden. Dabei war er gar nicht selbst vor Ort.

Die Staatsanwaltschaft hat ihm vorgeworfen, Pferde seines Gestüts in Grönwohld über mehrere Monate vernachlässigt zu haben. Konkret sollen unter anderem keine Entwurmungskuren gegeben worden sein. 14 Tiere des 62-Jährigen mussten daraufhin eingeschläfert werden, verdeutlichte die Anklage.

Weder der Angeklagte noch sein Anwalt erschienen zum Gerichtstermin am Freitag. Das Gericht wartete zunächst auf sie, beriet sich dann kurz und verkündete das Urteil. Es waren eigentlich drei Verhandlungstermine geplant. Neben den 112.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung muss der ehemalige Bäckerei-Unternehmer 30.000 Euro an verschiedene Tierwohlorganisation spenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann in den nächsten zwei Wochen noch angefochten werden.