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Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Neue Vereinigung Deutscher Tierhalter fordert „Transparenz und Verbraucherschutz“ in der GOT​

​Knapp ein Jahr nachdem die überarbeitete Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten ist, hat sich nun eine Interessengemeinschaft von Tierhaltern in Deutschland gegründet. Was die VDTH leistet und fordert – ein Überblick.​

Das Logo der neu gegründeten Vereinigung Deutscher Tierhalter.

Berlin – Seit dem 22. November 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – und sorgt seither für Aufruhr. Die Tierarztkosten lassen kaum einen Pferdebesitzer kalt. Um die Interessen aller Tierhalter in Deutschland zu vertreten und zu schützen, wurde im September die „Vereinigung Deutscher Tierhalter“ ins Leben gerufen. Im Vorstand: Sabine Reimers-Mortensen, Pferdewirtschaftsmeisterin und Inhaberin des Gestüts Grenzhöhe in Lutzhorn, sie ist Vorstandsvorsitzende. Ihre Stellvetreter sind ebenfalls zwei bekannte Gesichter aus der Pferdezucht: Jan Lüneburg aus Hetlingen und Jens Thormählen aus Großenkneten. Die VDTH bestehe jedoch nicht nur aus Pferdeleuten, sondern habe das Ziel, die Interessen aller Tierhalter zu vertreten.

„Bei der Novellierung der GOT fehlte den Tierhaltern eine Interessenvertretung, die in politischen Meinungsbildungsprozessen und Gesetzgebungsverfahren gehört wird. Diese Lücke will die VDTH schließen. Sie setzt sich dafür ein, dass zum Wohl der Tiere und ihrer Halter die private Tierhaltung langfristig möglich und bezahlbar bleibt“, heißt es in einer Pressemitteilung der VDTH. Zum Thema GOT 2022 hat die VDTH umfangreiche Recherchen durchgeführt

Ziel sei es, die GOT 2022 einer „unabhängigen Überprüfung“ zu unterziehen. „Durch verschiedene politische Kanäle soll auf eine Überarbeitung und eine gerechte Gebührenerhöhung hingewirkt werden. Gleichzeitig möchte die VDTH sich für Transparenz und Verbraucherschutz in der GOT einsetzen.“

Was die VDTH fordert

  • Die sofortige Überprüfung der GOT und die Überarbeitung der GOT hin zu fairen und maßvollen Gebührenerhöhungen
  • Die Einschränkung des billigen Ermessens, sprich, die Festsetzung des einfachen Gebührensatzes als Regelsatz, die Steigerung der Gebührensätze nur im Einzelfall und mit Begründung sowie die Schaffung eines abschließenden Kriterienkatalogs für die Steigerung der Gebührensätze.
  • Die Verankerung von Transparenz und Verbraucherschutz in der GOT: den Ausweis von Steigerungsfaktor und Begründung in der Rechnung, Vorgaben für die Auslegung des billigen Ermessens durch die Tierärztekammern sowie die Sicherstellung einer neutralen Aufgabenwahrnehmung durch die Tierärztekammern.
  • Sofortige Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Versorgungssicherheit, etwa durch die Schaffung zusätzlicher Studienplatzangebote und flexibler Arbeitszeitmodelle, die Überprüfung der Zulassungskriterien zum Veterinärmedizinstudium und die Entlastung der Tierärzte durch eine Höherqualifizierung der Fachangestellten.

Quelle