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Neue Gebührenordnung für Tierärzte​

Hausbesuchspauschale wirft Fragen auf​

Seit dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Darin enthalten ist auch eine Pauschale, die bereits jetzt für ersten Unmut sorgt: die Hausbesuchspauschale in Höhe von etwa 41 Euro brutto.​

Symbolbild

Berlin – Wer den Tierarzt ruft, muss jetzt tiefer in die Tasche greifen. Das bringt die neue Gebührenordnung für Tierärzte mit sich. Über zwei Jahrzehnte lang ist sie nicht grundlegend überarbeitet worden, die Zeit war also reif und seit 22. November 2022 ist die neue GOT gültig. Die Preiserhöhungen und -anpassungen waren überfällig und sie sind sinnvoll, um Tierarztpraxen wirtschaftlich gesund zu halten. Doch es gibt ein „Aber“: Fragwürdig und wenig praxisnah erscheint vor allem ein Posten, der künftig auf den Tierarztrechnungen für Pferdebesitzer zu finden sein wird: die Hausbesuchsgebühr in Höhe von 41,06 Euro brutto.

„Die Gebühr wird für jeden Besitzer abgerechnet. Hat ein Besitzer aber zum Beispiel vier Pferde, muss er die Gebühr natürlich nur einmal bezahlen“, heißt es auf Nachfrage von Reiter Revue bei der Bundestierärztekammer in Berlin. Ausnahmen, die Hausbesuchsgebühr auslassen zu können, gibt es nur sehr wenige: „Ganz selten kann ein Pferd als landwirtschaftliches Nutztier gelten. Die BTK-AG ‚GOT‘ sieht hier drei Ausnahmen: 1. Stutenhaltung zur Milchgewinnung; 2. Pferdehaltung zur Fleischgewinnung; 3. Zuchtstute im landwirtschaftlichen Betrieb.“ Der Otto-Normal-Pferdebesitzer fällt darunter nicht. Und auch eine schriftliche Vereinbarungen mit dem Tierarzt, die die „Unterschreitung der GOT“ zulasse, sei nur im Einzelfall zulässig, heißt es weiter.

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Pauschale für Pferde nur ein Versehen?

Unserer Redaktion liegt seit gestern ein Hinweis vor, dass die zuständigen Behörden beim Verabschieden der Hausbesuchspauschale womöglich die Pferde schlichtweg vergessen haben könnten (Quelle der Redaktion bekannt). Demnach sei die Pauschale ursprünglich für Kleintierbesitzer gedacht gewesen, weil Kleintiere in der Regel in der Praxis behandelt werden. Und die Pauschale sei explizit nicht für landwirtschaftlich genutzte Tiere. Nur ist das Pferd weder ein Kleintier, noch meist nicht landwirtschaftlich genutzt, aber es wird wie ein landwirtschaftliches Nutztier in der Regel am Stall vom Tierarzt untersucht und behandelt. Auf erneute Nachfrage bei der Bundestierärztekammer heißt es von dort, nur: „Dazu können wir leider nichts sagen.“ Und auf die Frage, ob denn zumindest über eine Nachbesserung oder eine Sonderregel für Pferdebesitzer nachgedacht werde, heißt es aus Berlin: „Nein, aktuell ist nichts geplant.“

Bleibt zu hoffen, dass diese letzte Aussage nicht wie die alte GOT über 20 Jahre auf eine Überarbeitung warten muss. Denn die Befürchtung liegt nahe, dass manch ein Pferdebesitzer die Behandlung seines Tieres hinauszögerern wird – aus Angst, die Zeche nicht zahlen zu können.