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Galopprennsport: Peitscheneinsatz in der Schweiz bald verboten

Bei der 26. Generalversammlung von Galopp Schweiz haben Besitzer, Rennreiter und Trainer mit deutlicher Mehrheit für ein Gebrauchsverbot der Peitsche in den Rennen abgestimmt. Das Verbot tritt ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.

Ab dem 1. Juli 2024 gilt das Verbot des Peitschengebrauchs in der Schweiz.

Arau/CH – Bei der Generalversammlung von Galopp Schweiz Anfang März haben Besitzer, Rennreiter und Trainer dem Antrag des Vorstands zugestimmt, auf den Einsatz der Peitsche in Rennen künftig zu verzichten.

„Auch wenn die verwendete schockabsorbierende Peitsche dem Pferd keine Schmerzen verursacht, wir weltweit über eines der strengsten Reglemente verfügen und jegliches Fehlverhalten zum Wohle des Pferdes und des Sports streng ahnden, reicht uns das alles nicht mehr aus. Wir wollen die Pferde nicht mehr schlagen“, heißt es in der Mitteilung auf galopprennsport.ch zu den Beweggründen.

Im Schweizer Galopprennsport darf bislang, ähnlich wie im Deutschen Galopprennsport, nur eine schockabsorbierende Peitsche verwendet werden. Ebenso ist die Verwendung der Peitsche genau reglementiert. Zum Beispiel ist ihr Einsatz auf maximal drei Einsätze pro Rennen begrenzt.

Auch nach Inkrafttreten des Verbots am 1. Juli 2024, ist es den Reitern erlaubt die Peitsche in ein Rennen mitzunehmen. Sie darf eingesetzt werden, um das Pferd an der Schulter zu korrigieren, nicht um es anzutreiben. Hintergrund ist die deutlich eingeschränkte Möglichkeit der Hilfengebung des Reiters durch den Rennsitz.

Aktuell arbeitet der Vorstand von Galopp Schweiz daran, die entsprechenden Reglements-Passagen sowie den Sanktions-Katalog anzupassen.