Zum Inhalt springen

Drücken Sie Öffnen / Eingabe / Enter / Return um die Suche zu starten

FEI verbietet das Verbreiten von Filmaufnahmen

Der Weltreiterverband (FEI) verbietet die Veröffentlichung von Videoaufnahmen von großen Reitsportveranstaltungen unter der Schirmherrschaft der FEI in sozialen Medien, auf Websites und anderen digitalen Plattformen.

Auf FEI-Events zu filmen und die Videos online zu verbreiten, soll in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres erlaubt sein.

Lausanne/CH – Der Weltreiterverband aktualisierte im Februar seine Richtlinien. Ab sofort gelten strengere Auflagen wenn es darum geht, welche Aufzeichnungen von großen FEI-Wettbewerben in sozialen Medien, auf Websites und anderen digitalen Plattformen veröffentlicht werden dürfen.

Unter dem Titel „Richtlinien für Nicht-Rechteinhaber zur Veröffentlichung in den Sozialen Medien auf FEI-Veranstaltungen" sollen klare Informationen und Anweisungen über das Filmen, Drehen, Fotografieren und die Verwendung von Inhalten von FEI-Veranstaltungen wie Weltcup-Turnieren, Nationenpreisen, Europameisterschaften und der Longines League of Nations geben. Als Nicht-Rechteinhaber werden Reiter, Pferdehalter, Pferdebesitzer, Vertreter der nationalen Pferdeverbände und andere offizielle Personen sowie akkreditierte Medien genannt.

Wie es in der Regeländerung heißt, besitzt die FEI alle Rechte an dem gesamten Filmmaterial vom sogenannten "Field of Play" (FOP). Das FOP umfasst die Hauptarena, den Abreiteplatz, die Kiss & Cry-Zone, die sogenannte Leaders Lounge, den Ein- und Ausritt, sowie die Vielseitigkeitsstrecke und den Kurs beim Fahren. Die neuen Regeln gelten für alle Inhalte, die auf Websites, Blogs, den sozialen Medien und Apps veröffentlicht werden. Um Filmmaterial verwenden zu können, müssen die Rechte dazu bei der FEI erworben werden.

Folgende Punkte beinhalten die Neuerungen:

  • Das Live-Streaming von FOP-Aufnahmen während des Wettbewerbs ist in jedem Fall und auf allen Plattformen untersagt.
  • Das Aufnehmen von FOP-Filmmaterial als Video und dessen Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt ist in allen Fällen und auf allen Plattformen untersagt.
  • Standbilder können ohne Einschränkungen auf allen Plattformen gepostet werden.
  • Rechteinhaber in der Mixed Zone haben Vorrang und sämtliche Inhalte und Interviews von Nicht-Rechteinhabern dürfen erst im Anschluss erstellt werden.
  • Für alle Nicht-Rechteinhaber ist es strengstens verboten, FOP-Filmmaterial zu filmen und zu verkaufen oder dieses Filmmaterial anderweitig kommerziell zu nutzen.
  • Es wird darum gebeten, @FEI_global oder andere relevante FEI-Kanäle, sowie die offiziellen Social Media Handles und Hashtags der Veranstaltung zu nennen, wenn Inhalte gepostet werden.

Als Alternative bietet die FEI ausgewähltes Material auf den eigenen Kanälen an, dass geteilt werde darf.