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Die FN bezieht Stellung zur Kritik am Regelwerk 2024

Schon bevor die neuen Regelwerke der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Kraft treten, wurde Kritik an den Neuerungen laut. Die FN nimmt dazu Stellung.

Die Änderungen der Wettbewerbsordnung für den Breitensport 2024 sorgen für Ärger bei Reitern.

Warendorf – Die neuen Regelwerke der Deutschen Reiterlichen Vereinigung greifen erst 2024. Die Änderungen, die die neue Leistungsprüfungsordnung (LPO) und Wettbewerbsordnung (WBO) mit sich bringen, schlagen aber jetzt schon Wellen in der Reiter-Szene. Ein Vorwurf dem sich die FN nun gegenüber sieht ist der, dass durch den Wegfall der Klasse E im WBO-Bereich der Übergang für die Nachwuchsreiter in den LPO-Bereich erschwert wird. Dazu bezieht die FN nun wie folgt Stellung:

LPO und WBO waren schon immer getrennte Regelwerke. Bisher war es jedoch so, dass auf Turnieren im Einsteigerbereich sowohl Prüfungen der Klasse E (nach LPO) als auch Wettbewerbe (nach WBO), allerdings analog zu den Bedingungen der Klasse E, ausgeschrieben wurden. Das war für viele verwirrend, da der Unterschied gerade für Turniereinsteiger oft nicht nachvollziehbar war. Das ist nun fachlich klar gegliedert.

Zum besseren Verständnis: WBO und LPO

Die Wettbewerbs-Ordnung (WBO) ist das Regelwerk für den Einsteiger- und Breitensport. Teilnehmer müssen dafür keine Jahresturnierlizenz bei der FN beantragen, ebenso ist für das Pferd keine Eintragung als Turnierpferd nötig. Die Nennung kann über Nennung-online.de, aber auch schriftlich per Anmeldeformular erfolgen. Auf reinen WBO-Turnieren gilt eine Impfempfehlung nach den Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes, aber keine Impfpflicht. Anders als in Prüfungen nach LPO sind in allen Dressur-Wettbewerben auch Hilfszügel erlaubt.

Die Leistungsprüfungsordnung (LPO) ist das Regelwerk für den leistungssportlichen Bereich. Reiter und Pferde müssen hierfür bei der FN eingetragen sein, die Reiter benötigen eine Jahresturnierlizenz bzw. Turniereinsteiger in der Klasse E eine kostenlose Schnupperlizenz. Für Pferde, die an einem LPO-Turnier teilnehmen, ist die Influenza- und Herpesimpfung Pflicht. Das gilt auch schon jetzt für gemischte WBO/LPO Veranstaltungen. Die Nennung erfolgt über Nennung-online.de. Alle LPO-Erfolge werden registriert und führen beispielsweise zur Einstufung in eine höhere Leistungsklasse. Durch die Registrierung der Reiter können FN und Landesverbände ihre Zielgruppen besser einschätzen und somit auch ihre Angebote für den Turniersport entsprechend anpassen.

„Wesentlicher fachlicher Grund für die Unterscheidung im Einsteigerbereich sind gesellschaftliche Veränderungen. Wir haben in den letzten Jahren von vielen Ausbildern aus den Vereinen und Betrieben zurückgemeldet bekommen, dass die Sportlichkeit der Kinder und Jugendliche immer weiter und öfter sogar stark abnimmt. Die Corona-Zeit hat das noch weiter verschärft. Deswegen wurde fachlich angeregt und intensiv von allen Seiten daran gearbeitet, neue Aufgaben zu schaffen, um der Zielgruppe mit kleinschrittigen Angeboten noch besser gerecht zu werden. Diese Aufgaben begleiten die systematische Ausbildung von Reiter und Pferd, die schrittweise zum Einstieg in den LPO-Sport führt. Der Übergang wird aus unserer Sicht dadurch nicht erschwert, sondern im Gegenteil eher leichter gemacht", heißt es in einer aktuellen Pressemeldung der FN.

Sechs neue Dressurwettbewerbe sowie drei neue Dressurreiterwettbewerbe sind in der Wettbewerbs-Ordnung 2024 zu finden. Springwettbewerbe können bis zu einer Höhe von 80 cm bei maximal acht Hindernissen aufgebaut werden. Das Aufgaben- und Wettbewerbsangebot in der neuen WBO soll an die Anforderungen der Klasse E, die nach LPO ausgeschrieben wird, heranführen. Damit soll „eine bessere Vorbereitung auf den Turniersport im Sinne von Leistungssport erreicht werden“, heißt es weiter.

Um auch Nachwuchsreitern ohne eigenes Pferd einen Turnierstart zu ermöglichen, darf laut WBO ein Pferd weiterhin in maximal fünf Wettbewerben pro Tag starten, davon maximal drei gerittene oder gefahrene Wettbewerbe. „Bei gerittenen ersten Einsteiger- Wettbewerben, wie beispielsweise den Führzügel-, Longenreiter- oder Reiter-Wettbewerben, sind sogar weiterhin fünf Starts erlaubt. Und auch die LPO erlaubt weiterhin drei Starts pro Tag. Es ist sogar möglich, dass ein Pferd in der Klasse E zwei Mal in derselben Prüfung starten darf, mit zwei verschiedenen Reitern", erläutert die FN die Unterschiede.

Die neue WBO sieht allerdings auch Ausnahmen vor: „Spezielle Breitensportliche Veranstaltungen mit Wettbewerben außerhalb des WBO-Rahmens, wie beispielsweise der Vierkampf, können weiterhin Bezug auf die LPO nehmen. Darunter fallen auch spezielle Veranstaltungen wie Studententurniere, wie sie vom Deutschen Akademischen Reiterverband (DAR) koordiniert werden. Voraussetzung ist immer die Genehmigung durch die jeweilige Landeskommission.“

fn-press/Hb