Pferdesteuer
Gemeinden dürfen Pferdesteuer erheben
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, „dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung dazu: "Der Abwehrkampf geht weiter!"
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