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Zucht

Trakehner Verband: Zulassungsvoraussetzungen zur Sattelkörung

Schon in diesem Jahr werden bei der Trakehner Körung im Herbst auch drei- und vierjährige Hengste unter dem Sattel gekört. Jetzt stehen die Rahmenbedingungen für Vorauswahl und Körung.

Neumünster – Wie der Verband bekannt gibt, wurde im Rahmen der letzten Sitzung des Gesamtvorstands Folgendes beschlossen:

Hengste, die zur Hengstvorauswahl für die Sattelkörung 2014 in Neumünster (16. bis 19. Oktober) vorgestellt werden sollen und für Neumünster zugelassen werden, müssen folgende Vorrausetzungen erfüllen:

Trakehner (Väter bzw. Mütter dieser Pferde sind weder englische bzw. arabische Vollblüter, noch Shagya- oder Anglo-Araber):
Die vorgestellten Hengste dürfen drei, bzw. vier Jahre alt sein und müssen unter dem Sattel gezeigt werden. Die dreijährigen Hengste können mit und ohne erfolgreich absolvierte Hengstleistungsprüfung (30 Tage-Test) zur Vorauswahl vorgestellt werden. Für vierjährige Trakehner Hengste ist eine erfolgreich absolvierte Hengstleistungsprüfung (30 Tage-Test bzw. 70 Tage-Test) Voraussetzung für eine Vorstellung zur Hengstvorauswahl.

Halbblüter:
Die Zulassungsbedingungen für Trakehner Halbblüter unterscheiden sich von denen für Trakehner ohne „Edelblut“-Elternteil einzig darin, dass eine Vorstellung unter dem Sattel für dreijährige Halbblüter in diesem Jahr freiwillig ist. Vierjährige Halbblüter müssen unter dem Sattel vorgestellt werden und leistungsgeprüft sein. Werden dreijährige Halbbluthengste bei der Hengstvorauswahl ohne eine Vorstellung unter dem Sattel zur Hauptkörung zugelassen, erfolgt die Körung auch in Neumünster ausschließlich an der Hand. Diese Sonderregelung für Halbblüter gilt vorerst nur für 2014.

Ablauf (Hengstvorauswahl und Körung):
Die Hengste, die unter dem Sattel vorgestellt werden, absolvieren sowohl bei der Vorauswahl als auch bei der Körung ein ähnliches Körprogramm wie die zweijährigen Köranwärter. Es erfolgt eine Pflastermusterung, das Freilaufen und das Freispringen. Die Dreiecksbahn entfällt für die Hengste, die unter dem Sattel präsentiert werden. Zusätzlich müssen drei- und vierjährige Trakehner Hengste altersgemäß unter dem Sattel vom eigenen Reiter vorgestellt werden in den drei Grundgangarten Schritt, Trab und Galopp auf beiden Händen. Ebenfalls wird es einen Rittigkeitstest durch einen Fremdreiter geben, der in Eigenregie das Pferd testet. Die Kommission vergibt ebenfalls eine Rittigkeitsnote. Die Noten des Fremdreiters und der Kommission werden gleich gewichtet. Der Rittigkeitstest erfolgt erst bei der Körung, noch nicht bei der Vorauswahl.  –Trakehner Verband/mic–