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Zucht

Doch noch keine Reform der Hengstleistungsprüfung

Geplant war, dass die neue Regelung ab Januar 2015 in Kraft treten sollte. Nun wurde sie auf 2016 verschoben.

Warendorf (fn-press). Am Rande der Bundeschampionate tagten auch die Vertreter der Zuchtverbände und des Vereins Deutscher Hengsthalter. Sie diskutierten die Änderung der Hengstleistungsprüfung und ihr Inkrafttreten.
Die Rahmenbedingungen seien fixiert und die letzten Diskussionspunkte fast vollständig geklärt, schreibt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in einer Pressemitteilung. Imgrunde steht der Reform der Hengstleistungsprüfung also nichts mehr im Weg. Allerdings müssen für eine Umsetzung 2015 die neuen Richtlinien nach Verabschiedung im Beirat Zucht von allen Zuchtverbänden noch bis Ende 2014 in deren Satzungen und Zuchtbuchordnungen übernommen werden. Das sei aber nicht für alle Zuchtverbände möglich, so die FN. Deshalb wolle man allen die Möglichkeit geben, in den meistens im Frühjahr stattfindenden Mitlgliederversammlungen ausreichend über die neue Reform zu informieren und diese dann in die Satzungen aufzunehmen. Der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung will die neue Hengstleistungsprüfungsrichtlinie bereits in seiner Dezembersitzung 2014 verabschieden.

Zur Reform zählen neue Wege des Leistungsnachweises für die Hengste. Darunter fällt sowohl ein stationärer 50-Tage-Test nach den Schwerpunkten Dressur und Springen spezialisiert oder eine Kombination aus 14- beziehungsweise 15-tägigen Kurzprüfungen mit einer im Alter von vier und fünf Jahren zu wiederholenden dreitägigen Sportprüfung für Dressur- oder Springhengste. Für vielseitig veranlagte oder hoch im Blut stehende Hengste ist eine Kombination aus Kurzprüfung, Sportprüfung mit Dressur- und Parcoursanforderungen sowie zwei unterschiedlicher Feldprüfungen neu überlegt worden.

Für 2015 gibt es also nur eine Änderung, wie die FN schreibt: Ab dem kommenden Jahr werden die Hengstleistungsprüfungen oder Veranlagungsprüfungen nur noch in den vier Stationen Adelheidsdorf, Marbach, Neustadt/Dosse und Schlieckau stattfinden. Außerdem dürfen in diesen vier Prüfstationen ab 2015 weder eigene Hengste noch der Station zur Pacht, Ausbildung oder Beritt zur Verfügung stehende Hengste geprüft werden. -schn/pm-