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Haltung

Strom in Führanlagen in Frage gestellt

"Stromführende Treibhilfen" sollen künftig in Führanlagen nicht mehr erlaubt sein ...

Berlin. Wie in einer Pressemitteilung des Mecklenburger Pferdesport- und zuchtverbands gemeldet wird, wurde im Ausschuss für Pferde der Bundestierärztekammer wurde der Einsatz stromführender Treibhilfen bei Pferden diskutiert. Ob es sich dabei tatsächlich um Abtrenngitter handelt, die unter Strom stehen, um die Pferde sozusagen in ihrem Abteil halten, ist nicht genauer beschrieben.

Jedenfalls soll der Ausschuss festgestellt ahben, dass in diesem Fall ein tierschutzwidriges Verhalten der Betreiber vorliegt. "Die Begründung hebt darauf ab, dass die Verwendung von Führanlagen mit elektrischen Treibhilfen einen Verstoß gegen § 3 Ziffer 11 des TSchG darstellt. Danach ist die direkte Stromeinwirkung auf Tiere verboten. Auch nach den Leitlinien des Tierschutzes im Pferdesport (III.1.g) ist die Anwendung von Elektroführmaschinen mit stromführenden Treibhilfen nicht erlaubt. Der Vergleich von Führanlagen mit elektrischer Treibhilfe und Elektrozäunen ist nicht geeignet, da es sich hier um stationäre Einrichtungen handelt", so in der Mitteilung aus Mecklenburg-Vorpommern. -coh-.