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Sport

Schlaufzügelverbot in der Schweiz

Ab 2016 sind auf Schweizer Turnieren keine Schlaufzügel mehr erlaubt – der Pferdesportverband der Eidgenossen möchte damit ein Zeichen setzen, einmal mehr übernimmt er damit die Vorreiterrolle ...

Bern/SUI – Auf Schweizer Pferdesportveranstaltungen (SVPS) wird man ab dem 1. Januar 2016 keine Schlaufzügel mehr sehen, sie sind dann generell verboten, sowohl in der Prüfung, als auch auf Abreiteplätzen und in der Siegerehrung. Bislang waren Schlaufzügel laut Schweizer Reglement an Wettkämpfen der Disziplin Springen erlaubt – allerdings mit der Einschränkung, dass die Reiter nicht mit den Hilfszügeln springen dürften.
Schlaufzügel sind umstritten, weil sie die Zügelkraft des Reiters um ein Vielfaches verstärken können. Das Pferd ist dem Flaschenzug-Prinzip bei falscher Anwendung gänzlich ausgesetzt.
Das Schweizer Leitungsteam Springen begründet die Änderung mit der veränderten Gesetzesgrundlage in der Schweiz und dem verstärkten Fokus der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Tieren bei der Ausübung eines Sports. „Ein Bild von Zwang und Druck sendet falsche Signale und schadet dem Image des Pferdesports. Wirkt man diesem Eindruck nicht mit allen Mitteln entgegen, könnte früher oder später ein komplettes Verbot des Pferdesports als Supergau resultieren. Hier ist die gesamte Schweizer Pferdewelt mitverantwortlich und aufgerufen, sich für das Wohl der Pferde und den Schutz und das Ansehen des Pferdesports einzusetzen“, heißt es auf der Internetseite des SVPS.
Mit dem generellen Verbot wollen die Schweizer ein Zeichen setzen. Einmal mehr. Bereits 2014 verboten die Schweizer per Gesetz als erstes Land das Barren und die sogenannte Rollkur (TschV 21g und 21h). -kl-
 
Quelle