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Aktuell

Rollkur in Schweiz verboten!

Seit Anfang des Jahres gilt in der Schweiz eine überarbeitete Tierschutzverordnung. Diese enthält auch neue Regeln zum Schutz von Pferden. Rollkur und Barren sind dort ab sofort verboten.

Bern – In der überarbeiteten Schweizer Tierschutzverordnung werden auf 164 Seiten zahlreiche neue Bestimmungen zum Umgang mit Tieren veröffentlicht. Mit der Überarbeitung wollte der Bundesrat vor allem Lücken im geltenden Tierschutzrecht schließen. Unter Artikel 21 ist das Verbot der Rollkur und des Barrens festgelegt, das bereits jetzt gültig ist. -sr-

Was sich für Pferde ändert:

"Art. 21 Verbotene Handlungen bei Pferden

Bei Pferden sind zudem verboten:
a.    das Coupieren der Schwanzrübe;
b.    das Erzeugen einer unnatürlichen Hufstellung, das Verwenden schädlicher Hufbeschläge und das Anbringen von Gewichten im Hufbereich;
c.    das Antreiben oder Bestrafen mit elektrisierenden Geräten, wie stromfüh- renden Sporen, Gerten oder Viehtreibern;
d.    der sportliche Einsatz von Pferden mit durchtrennten oder unempfindlich gemachten Beinnerven, mit überempfindlich gemachter Haut an den Glied- massen oder mit an den Gliedmassen angebrachten schmerzverursachenden Hilfsmitteln;
e.    das Entfernen der Tasthaare;
f.    das Anbinden der Zunge;
g.22    das Barren;
h.23    Methoden, mit denen eine Überdehnung des Pferdehalses oder -rückens bewirkt wird (Rollkur)."

Das geänderte Schweizer Tierschutzgesetz mit allen Änderungen lesen Sie hier