Zum Inhalt springen

Drücken Sie Öffnen / Eingabe / Enter / Return um die Suche zu starten

Recht: Pferdehalter haftet nicht für Unfall einer Mitreiterin

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat kürzlich eine Klage einer Reiterin abgewiesen, die Schmerzensgeld vom Eigentümer eines Pferdes gefordert hatte. Sie war von diesem Pferd gefallen und hatte sich ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich nicht um "Tiergefahr", sondern um einen Reiterfehler gehandelt hat.

Symbolbild

Oldenburg - Wie in einer Pressemitteilung zu lesen ist, war die Frau am Tag des Unfalls zum ersten Mal auf dem Pferd "Ronald" geritten. Sie selbst war wenig reiterfahren, das Pferd wirkte nervös. Das Pferd sei vom Trab in den Galopp gewechselt, heißt es. Daraufhin fiel die Reiterin runter und schlug mit dem Kopf gegen einen Holzpfosten. Sie erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.

Sie selbst sagte nach dem Unfall aus, das Pferd sei auf einmal durchgegangen, doch sowohl der Eigentümer als auch eine Zeugin gaben an, dass die Reiterin das Pferd durch die Schenkelhilfe angaloppiert habe und das Pferd normal galoppiert sei. Aus Unsicherheit habe sie die Schenkel deutlich ans Pferd gepresst, was das Angaloppieren ausgelöst habe. Die sogenannte "Tiergefahr", die im Falle eines unerwarteten Verhaltens eines Tieres greift, war laut Gericht in diesem Fall nicht gegeben. Es handele sich vielmehr um einen Reiterfehler.

Entsprechend erhielt die Klägerin kein Schmerzensgeld vom Eigentümer des Pferdes. Dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung hatte bereits 2.000 Euro Schmerzensgeld an die Reiterin gezahlt.