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Aktuell

Pferdesportverband Rheinland weiter in Finanznot

Wie der Pferdesportverband Rheinland offiziell bekannt gab, habe er seine Tagesordnung für die Mitgliederversammlung Ende April geändert. Neu auf dem Programm des Verbands ist der "Stand Angelegenheit Landesrechnungshof".

Langenfeld – Bereits seit elf Jahren fordert das Land Nordrhein-Westfalen Geld für den Bau der Landesreitschule in Langenfeld. Über fünf Millionen Euro verlangt das Land vom Verband. Die Rückzahlung würde den Verband vor den finanziellen Ruin stellen. Gegen die Forderung des Geldes legte der Verband fristgerecht einen Widerspruchsbescheid vor (vgl. RRI 10/2012).

Nun kommt das Thema erneut bei der Ordentlichen Mitgliederversammlung (am Montag, 29. April 2013, 19 Uhr, Pferdesportzentrum Rheinland) des Pferdesportverbands Rheinland zur Sprache. Unter Punkt 3a) möchte der Verband darüber abstimmen, ob die damaligen beim Bau beteiligten Vorstandsmitlglieder von möglichen Regressansprüchen frei gesprochen werden. Dabei äußert der Verband in seiner Tagesordnung Mutmaßungen darüber, ob er nach Abschluss des Verfahrens "nicht weiter lebensfähig" sein könne. Wie die Abstimmung ausgeht, erfahren Sie bei Reiter Revue International. -sr-

Geänderte Tagesordnung (TOP 3 a) 

"3. Stand Angelegenheit Landesrechnungshof

a) Verzicht auf Inanspruchnahme auf mögliche Regressansprüche gegenüber den damaligen Vorstandsmitgliedern, Begründung: Es besteht die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit dem Rückforderungsverfahren die damaligen, ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder des Pferdesportverbandes Rheinland wegen etwaiger Schadenersatzansprüche in Anspruch genommen werden könnten. Die insoweit dem Präsidium und Vorstand bekannten Fakten ergeben sich aus dem Widerspruchs- und Rückforderungsbescheid der Landwirtschaftskammer NW vom 4.7.2012, der von jedem Mitglied des PSVR bei der Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden kann. Aus dem Bescheid ist ersichtlich, dass sämtliche geflossenen öffentlichen Mittel dem Zweck, nämlich Errichtung der Anlage des PSVR auf Gut Langfort, zugeführt worden sind. Erkenntnisse, dass dabei eventuell persönliche Bereicherungen stattgefunden hätten, ergeben sich aus diesen Unterlagen nicht. Sollte der PSVR nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht weiter lebensfähig sein, würde die Verfolgung möglicher Schadenersatzansprüche ohnehin keinen Sinn machen. Würde der PSVR nach Abschluss des Verfahrens finanziell weiterhin bestehen können, wäre es nach Auffassung des Präsidiums nicht verhältnismäßig, ehemalige ehrenamtliche Vorstandsmitglieder mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu überziehen. Falls die Mitlgiederversammlung keinen Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche ausspricht, wäre der Verband jetzt gehalten, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies hätte zur Folge, dass nicht unerhebliche Kosten entstehen würden, die relativ kurzfristig kassenwirksam würden. Aus diesem Grunde möchten das Präsidium und der Vorstand der Mitgliederversammlung empfehlen, auf eine Verfolgung von etwaigen Ansprüchen gegenüber dem damaligen, ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern zu verzichten. ..."