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Helen Langehanenberg und Damon Hill

Nachgefragt: Langehanenbergs Anwalt über "fürstliche Honorare"

Für neue Verwirrungen um die Trennung von Helen Langehanenberg und ihrem Top-Pferd Damon Hill sorgte ein Brief, der in Auszügen auf www.ludwigs-pferdewelten.de veröffentlicht wurde. Ganz den Tatsachen entspricht die Meldung allerdings nicht.

Billerbeck – Damon Hill NRW wird Helen Langehanenberg nicht mehr zu Verfügung stehen. Diese Pressemitteilung veröffentlichte der Rechtsanwalt der Besitzerfamilie Becks, Andreas Kleefisch, am Montag. "Die Vorstellungen über die Konditionen gingen zu weit auseinander", wurde Christian Becks darin zitiert. Daraufhin zeigte sich Dr. Dennis Peiler, Geschäftsführer des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR), enttäuscht und erklärte, es habe bis zu diesem Tag noch Verhandlungen mit dem Anwalt des Pferdebesitzers gegeben. Und auch Helen Langehanenberg äußerte sich auf ihrer Homepage betroffen: "Mich hat die Nachricht über die Entscheidung der Familie Becks, mir Damon Hill nicht mehr zur Verfügung zu stellen, sehr getroffen. bis zuletzt haben sich die Verantwortlichen beim DOKR mit mir gemeinsam darum bemüht, einen Konsens mit den Besitzern zu erreichen."
Nun wurde allerdings der Auszug eines Briefes auf der Homepage www.ludwigs-pferdewelten.de veröffentlicht, der aussagt, dass Helen Langehanenbergs Anwalt Dr. Helmut Eisner die Zusammenarbeit mit Familie Becks bereits in einem Schreiben Mitte September kündigte und darum bat, das Pferd abzuholen. Von Becks Anwalt Andreas Kleefisch erhielt Reiter Revue International einen Link zu dieser Meldung.
Auf Nachfrage bei Langehanenbergs Vertreter Dr. Helmut Eisner hieß es, es werde keine Erklärung dazu abgegeben. Allerdings gab Eisner ein konkretes Statement ab zum letzten Satz der besagten Meldung. Dieser lautet: "Und was man am meisten bei diesem ganzen juristischen Schreibwechsel vermisst, um was es wirklich ging: Nämlich um ein mehr als fürstliches Honorar für Beritt…"
"Diese Aussage ist wahrheitswidrig", so Eisner gegenüber Reiter Revue International. "Helen Langehanenberg hat niemals Beritt- und Unterstellgeld für Damon Hill erhalten. Ebenso gingen die kompletten Preisgelder in den letzten Jahren an die Besitzerfamilie." Laut der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) stehen Preisgelder im Normalfall den Besitzern zu. Im Top-Sport werden allerdings häufig vertragliche Vereinbarungen getroffen. -schn-