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Recht

Käuferin darf „bockiges“ Pferd zurückgeben

Sie wollte ein Anfängerpferd, eines, das brav ist und leicht zu handhaben, eines, von dem sie lernen kann. Doch Comingo, den die New Yorkerin für 55.000 Euro gekauft hatte, entsprach nicht diesen Wünschen. Sie ging vor Gericht und bekam Recht.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg konnte die Klägerin ihren Pferdekauf rückabwickeln.

Oldenburg - Eine New Yorker Käuferin darf ein Pferd, das sie im Emsland für 55.000 Euro erstanden hatte, wieder zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis zurück. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg beschlossen. Was war passiert?

Die Klägerin hatte im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen und suchte ein umgängliches, leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Emsland stellte ihr das Pferd „Comingo" vor. Nach drei Proberitten wurde der Kauf besiegelt.

Doch es stellte sich heraus, dass das Pferd doch nicht so einfach zu handhaben war. Es ließ sich kaum longieren und musste beim Aufsteigen festgehalten werden. Die Reiterin erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines „Sachmangels". Das Pferd habe nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Der Verkäufer wollte von einem Rücktritt nichts wissen. An sich handele es sich bei Comingo um ein braves und leicht zu handhabendes Pferd.

Das Oberlandesgericht in Oldenburg gab der Reiterin in seinem Urteil vom 1. Februar Recht. Die Parteien hätten eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung getroffen. Das Pferd habe leicht zu handhaben sein sollen. Dies sei aber nicht der Fall. Zeugen hätten bestätigt, dass sich das Tier misstrauisch verhalte. Eine hinzugezogene Sachverständige bestätigte, dass es sich um ein sehr sensibles Tier handle, nicht für einen Anfänger geeignet.

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