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Coronavirus

In diesen Bundesländern ist Reitunterricht wieder erlaubt

Die ersten Reitbetriebe und Reitschulen können zumindest langsam aufatmen. Einige Bundesländer haben Lockerungen im Sport beschlossen. Und die betreffen auch den Reitunterricht unter freiem Himmel.

In einigen Bundesländern ist Reitunterricht unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt.

Warendorf – Morgen möchte die Bundesregierung über mögliche Lockerungen im Sport entscheiden, einige Bundesländer haben ihre Coronaverordnungen schon jetzt angepasst. So sind oder werden Training und Reitunterricht im Freien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln teilweise wieder erlaubt. Hier ein Überblick:

Bremen

Die Durchführung einzelner Reitstunden ist möglich, wenn ein Hygieneplan vorliegt und die Coronaverordnung eingehalten wird. Das gilt zunächst nur für Trainings- und Reitstunden unter freiem Himmel und nicht für Reitunterricht in der Reithalle. Demnach können Trainingsstunden unter Freiluft als Einzeltraining angeboten werden. Das gilt auch für den Unterricht auf Schulpferden. Weitere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Pferdesportverbandes Bremen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können bereits seit 20. April die Sportplätze und Sportaußenanlagen für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden – unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen: Ab dem 6. Mai 2020 werden Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern sichergestellt werden kann. Weitere Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Hannover.

Rheinland-Pfalz

Seit dem 20. April ist in Rheinland-Pfalz das Reiten auf Sportanlagen (im Freien, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln) möglich. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Rheinland-Pfalz.

Saarland

Im Saarland darf seit dem 4. Mai 2020 der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden. Kontaktarme Sportarten im Freien mit maximal fünf Teilnehmern sind dort wieder möglich. Dazu zählen auch der Pferdesport und sein Trainingsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen. Weitere Informationen gibt es beim Pferdesportverband Saarland.

Sachsen

Seit gestern darf in sächsischen (Pferde-)Sportvereinen und -betrieben wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung verschiedener Auflagen zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb zunächst im Freien wieder anlaufen. Die Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben in Sachsen vorerst weiterhin geschlossen. Weitere Informationen gibt es beim Pferdesportverband Sachsen.

Schleswig-Holstein

Seit gestern dürfen auch die öffentlichen und privaten Sportanlagen in Schleswig-Holstein wieder öffnen, soweit dort kontaktfrei Sport ausgeübt wird. Hierbei sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stets einzuhalten. So muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern stets gewahrt werden. Reitunterricht darf somit unter Auflagen wieder stattfinden. Mehr Informationen gibt es beim Pferdesportverband Schleswig-Holstein.

Thüringen

Die Landesregierung Thüringen hat beschlossen: Mit Wirkung zum 4. Mai 2020 ist Individualsport im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, wieder möglich. Diese Informationen stammen von der Landesregierung Thüringen.

Reithalle = Indoor-Sporthalle?

In der Regel gelten die genannten Lockerungen für den Sport- und Trainingsbetrieb im Freien. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) schreibt in ihrer jüngsten Mitteilung: "Nach Auffassung der FN ist eine Reithalle nicht mit einer komplett geschlossenen Sporthalle zu vergleichen. Die Luftzirkulation/Belüftung und das Klima sind in Gänze anders. Abgesehen von der Belüftung über das Dach (Trauf-First-Lüftung) sind bei vielen Reithallen mittlerweile ganze Seiten offen bzw. mit Windschotts versehen, so dass sehr oft von annähernd vergleichbaren klimatischen Verhältnissen auszugehen ist wie auf einem Reitplatz. Sofern Training und Unterricht in (Klein-)Gruppen oder einzeln auf Reitplätzen erlaubt sind, muss dies aus Sicht der FN – unter Einhaltung der in den Handlungsempfehlungen aufgeführten Abstands- und Hygieneregeln – auch für Reithallen gelten. Anderslautenden behördlichen Vorgaben ist jedoch stets Folge zu leisten."