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Aktuell

Ein historischer Tag in Sachen Pferdesteuer

Der heutige Tag könnte in die Geschichtsbücher eingehen, denn heute entscheidet sich, ob die Satzung inklusive der Pferdesteuer in Bad Sooden-Allendorf verabschiedet wird oder nicht ...

Bad Sooden-Allendorf – Selten zuvor stand Bad Sooden-Allendorf derart im Mittelpunkt wie in den vergangenen Wochen und vor allem wie heute. Grund: Der nordhessische Kurort möchte als bundesweit erste Kommune die Pferdesteuer einführen. Heute Abend entscheiden die Stadtverordneten über die entsprechende Satzung, die ab 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Der Satzungsentwurf sieht für Pferdehalter eine Abgabe von 200 Euro pro Jahr und Tier vor.
Sollten die Stadtverordneten heute Abend für die Pferdesteuer stimmen, wird es nicht lange dauern, bis auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen, bis zu 750 Euro könnte das laut Mustersatzung den Pferdehalter im Jahr kosten – pro Pferd! In weiteren hessischen Gemeinden wird bereits mit der Pferdesteuer geliebäugelt – aktuelles Beispiel ist Schlangenbad. Aber auch in Schleswig-Holstein denkt man darüber nach, Pferdebesitzer über eine Steuer abzukassieren.
Deshalb sind heute Pferdefreunde aus ganz Deutschland aufgerufen, mit vereinten Kräften gegen die Pferdesteuer zu protestieren, ehe die Stadtverordneten über die Satzung entscheiden – die Demo beginnt um 18.30 Uhr auf dem Rathausplatz in Bad Sooden-Allendorf.
Im Internet haben bereits 38.000 Pferdefans in einer von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) initiierten Petition gegen die Einführung der Pferdesteuer in Bad Sooden-Allendorf protestiert. Im Kampf gegen die umstrittene Abgabe bekommt die FN auch vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) Rückendeckung – beide Organisationen lehnen die Steuer ab. Im sozialen Netzwerk facebook bringt es die Seite eines Aktionsbündnisses gegen die Pferdesteuer auf mehr als 16.000 Unterstützer.  -kl-
 
Lesen Sie hier noch einmal die starken Gründe gegen die Einführung einer Pferdesteuer, zusammengefasst von der FN:

 
Keine Luxussteuer
Eine Reitpferdesteuer wäre als Luxussteuer nicht haltbar, denn die meisten Reiter bzw. Eltern reitender Kinder sind Angehörige mittlerer Einkommensgruppen. Einzelne spektakuläre Transaktionen, die beispielsweise beim Vereinswechsel von Fußballspielern öfter vorkommen, dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass sich das Gros der Reiter die Haltung ihrer Pferde erst durch Verzicht auf anderen Gebieten ermöglicht. Reiten ist kein Sport für Privilegierte; Reiten ist schon vor langer Zeit zum Volkssport geworden!
86% der in Deutschland gehaltenen Pferde werden als Freizeitpferde gehalten. Das Gros hat einen Wert, der nur bei einigen hundert Euro liegt. Es ist widersinnig, eine jährliche Steuer zu erheben, die den Wert der Sache übersteigt.


Reiten bedeutet Sportausübung
Pferdebesitz ist kein Selbstzweck, sondern dient der Ausübung von Sport. Sport ist förderungswürdig und wird von der öffentlichen Hand gefördert. Es wäre daher unsinnig, wenn die öffentliche Hand auf der einen Seite den Sport fördert und ihn gleichzeitig auf der anderen Seite besteuert. Mit einer Pferdesteuer würde erstmals ein Sportart besteuert!


Reitsport ist Jugendsport
Der Reitsport wird in erster Linie von der Jugend ausgeübt, denn 50% der organisierten Reiter und 75% der Aktiven sind unter 21 Jahre alt. Die Pferdesteuer würde sich daher primär gegen die Jugend richten.
Der Pferdesport holt die Jugendlichen vom Fernseher weg, sie treiben Sport, lernen Verantwortung für ein ihnen anvertrautes Tier zu übernehmen und betätigen sich sinnvoll; sie sind „von der Strasse“. Das Loblied, das Städte und Gemeinden ihren Sportvereinen in Bezug auf Sozial- und Jugendarbeit singen, gilt auch für Reitvereine und Reiterhöfe ihrer Kommune. Hier wird Sport getrieben und gleichzeitig Jugend- und Sozialarbeit geleistet. Eine Pferdesteuer wäre ein Affront gegen die engagierte Arbeit der gemeinnützigen Reitvereine und Reiterhöfe in Ihrer Region.


Reiten ist Gesundheitssport
Seit April 2008 ist Reiten vom Deutschen Olympischen Sportbund als Gesundheitssport anerkannt; nur sechs Sportarten haben bisher die strengen Auflagekriterien erfüllt und können Gesundheitsangebote mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifizieren. Eine Pferdesteuer würde sich also auch gegen die Gesundheitsförderung unserer Gesellschaft richten.


Pferde helfen behinderten Menschen
Sehr häufig werden Pferde im Therapeutischen Reiten zur Behandlung und Rehabilitation kranker und behinderter Menschen eingesetzt. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen ist auch hier sehr hoch.


Reitsport ist ein wirtschaftlicher Faktor
Der Reitsport stellt einen sehr wesentlichen volkswirtschaftlichen Faktor dar (Tierärzte, Beschlagschmiede, Futtermittelhandel, Reitsportausrüstung, Stall- und Sportstättenbau etc.). Eine Pferdesteuer würde sich somit auch nachteilig auf Unternehmen, Handel und Gewerbe in Ihrer Gemeinde auswirken. Auch am Arbeitsmarkt wären Auswirkungen spürbar, da vier Pferde einen Arbeitsplatz schaffen.


Bedeutung für die Landwirtschaft
Pferde stellen in Deutschland für die häufig arg bedrängte Landwirtschaft eine alternative Einkommensquelle dar. Im Vordergrund stehen die Produktion und der Verkauf von Futter und Einstreu. Darüber hinaus stellt für viele Betriebe die Bereitstellung von Weideflächen und die Pensionspferdehaltung einen alternativen Betriebszweig dar.
Die Erhaltung und die Ausbreitung des Pferdesports und die damit einhergehende Einkommensverbesserung der Landwirtschaft ist also von öffentlicher Bedeutung.


Pferdesteuer ruiniert Pensionsstallbetreiber
In früheren Jahren führten Landwirte 7% ihrer Einnahmen aus dem Pensionsstallbetrieb an Mehrwertsteuer ab. Vor einigen Jahren wurde dieser Mehrwertsteuersatz auf 19% erhöht. Diese Anhebung ließ sich bei den Pferdebesitzern aber nicht durchsetzen, sodass sie zu erheblichen Einkommensverlusten bei den Stallbetreibern führte. Wenn der Stallbetreiber jetzt auch noch eine Pferdesteuer abführen soll, die er nicht an seine Kunden weitergeben kann, führt dieses zwangsläufig zu seinem wirtschaftlichen Ruin. Beschleunigt wird diese Entwicklung durch die Verteuerung der Futtermittel, die darauf zurückzuführen ist, dass immer mehr Flächen für die Produktion nachwachsender Rohstoffe benötigt werden.


Auf Pferdesteuer folgt Steuerflucht
Bitte bedenken Sie, dass es bei Einführung einer Pferdesteuer zu einem Ausweichen der Pferdebesitzer in Randbezirke anderer Gemeinden kommt. Auch Reiter von außerhalb Ihrer Gemeinde könnten die Wege Ihrer Kommune benutzen, ohne hierfür Pferdesteuer bezahlen zu müssen. Eine Steuergerechtigkeit wäre somit nicht gegeben.


Pferdesteuer als Lenkungssteuer ungeeignet
Eine Pferdesteuer könnte niemals eine Lenkungssteuer sein, wie sie beispielsweise die Hundesteuer darstellt. Die Hundesteuer verfolgt in erster Linie den Zweck, die  Hundehaltung und die damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit einzudämmen. Durch die große Zahl der Hunde und ihre Haltung in enger Lebensgemeinschaft mit dem Menschen kommt es zu Verschmutzung der unmittelbaren menschlichen Lebensbereiche und damit zu gesundheitlichen Gefahren. Pferde werden außerhalb von Wohngebieten gehalten und entweder auf Reitplätzen oder auf Wegen abseits von Siedlungsgebieten genutzt. Deshalb können die Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit vernachlässigt werden.
Da auch Sie die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors „Pferd“ kennen und Ihnen ein Interesse an der Reduzierung des Pferdebestandes nicht unterstellt werden kann, verbietet sich für Sie der Vergleich mit der Hundesteuer!


Keine Aufwandsteuer
Da die meisten Pferde auf Reitplätzen bewegt werden, können einzelne Schäden an Straßen und Wegen vernachlässigt werden. Für eine Aufwandsteuer müsste jede Gemeinde ihren Aufwand exakt ermitteln und beziffern.


Öffentliche Förderung
Der Pferdesport wird von Gemeinden, Landkreisen und dem Land in beachtlicher Höhe finanziell gefördert. Im Gegenzug werden für diese Förderung hohe Eigenleistungen erwartet. Reitvereine betreiben eigene Anlagen, für deren Unterhaltung die Mitglieder deutlich mehr Leistungen erbringen müssen als Mitglieder von anderen Vereinen, die kommunale Sportstätten nutzen.


Pferdesteuer contra Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
Bund und Länder gewähren Sport- und Reitvereinen umfangreiche Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer, Kfz-Steuer für Sportanhänger). Eine Pferdesteuer stünde in uneingeschränktem Gegensatz zu den vorgenannten Steuerregeln. Sie würde diese unterlaufen und ist daher in logischer Konsequenz unrechtmäßig.


Ehrenamtliche Leistungen werden unterlaufen

Die Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements haben sich die Länder, Städte und Gemeinden auf die Fahnen geschrieben. Im Pferdesport und in den Reitvereinen ist das ehrenamtliche Engagement besonders groß. Die Einführung einer Pferdesteuer in Ihrer Kommune  wäre ein Schlag ins Gesicht all derer, die in Reitvereinen ehrenamtlich aktiv sind und würde daher die Bemühungen das Ehrenamt zu fördern untergraben.

Durchsetzbarkeit
Zumindest Landwirte würden ihre Pferde zu Zuchttieren erklären, so dass sie nicht unter die Steuerpflicht fallen. Bei Einführung einer Pferdesteuer würden die Gemeinden mit Klagen überschüttet. Landwirte und Gewerbetreibende klagen u.a. wegen Wettbewerbsverzerrung.

Tierschutzgesetz
Die Zulassung von Medikamenten ist teuer, sodass es nur wenig Medikamente für Pferde gibt. Damit Tierärzte auf Medikamente aus dem Humanbereich und auf Medikamente anderer Tierarten zurückgreifen können, haben nahezu alle Besitzer ihre Pferde im Equidenpass als „nichtlebensmittelliefernd“ eingestuft. Das Pferdefleisch gelangt also nicht in die Lebensmittelkette.
Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung von Wirbeltieren, wenn diese nicht der Lebensmittelgewinnung dient. Nichtlebensmittelliefernde Pferde können also nicht getötet werden, wenn sie aus dem Sport ausscheiden. Die Besitzer sind verpflichtet, diese Pferde bis an ihr Lebensende zu halten; erst dann ist eine Euthanasie möglich.
Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes belasten die Pferdebesitzer auch wenn das Pferd nicht mehr sport- und freizeitmäßig genutzt werden kann. Wenn für diese Gnadenbrottiere jetzt noch Pferdesteuer abzuführen ist, werden künftig nicht nur Hunde, sondern auch Pferde ausgesetzt (siehe Beispiel Irland).

In NRW wird öfters die Einführung einer Pferdesteuer mit den Kosten für die Instandsetzung von speziell angelegten Reitwegen begründet. Dieses ist in keiner Weise haltbar, da Reiter in NRW seit Jahren für das Ausreiten eine jährliche Reitabgabe entrichten müssen. Diese Gelder sind genau für die Instandsetzung von Reitwegen zweckgebunden einzusetzen, wobei hier festgehalten werden kann, dass diese Mittel seitens der Kommunen oft nur unvollständig oder gar nicht abgerufen werden!