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Was nun gilt!

Die aktuellen Corona-Regeln für Sportstätten - regional unterschiedlich

3 G, 2 G, 2 G plus - wer Ställe und Reithallen betreten darf, hängt von Warnstufen und Inzidenzwerten ab. In manchen Gebieten dürfen ungeimpfte Reiter nicht zu ihren Pferden in die Ställe. Die wichtigsten Infos von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) finden Sie hier.

Wer darf die Halle nutzen, wer darf in den Stall? Die aktuellen Regeln sind regional unterschiedlich.

Warendorf - Der von Bund und Ländern beschlossene Schwellenwert für die Einführung der 2G-Regelung im Sport stellt Reitställe und Reiter vor Herausforderungen. Vielerorts ändert sich die Regelung damit in kurzen Abständen, teils wird in Ställen und Reithallen die 2G-plus-Regel gefordert. Für Betreiber und Vereinsvorstände problematisch, wie auch bei 3 G die Tests ständig zu kontrollieren. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung und die Landesverbände sind in Kontakt mit den zuständigen Ministerien und Behörden, um Antworten auf offene Fragen zu erhalten. „Die Verordnungen der Bundesländer stellen uns Pferdeleute erneut vor große organisatorische Probleme. Wichtig ist und bleibt, dass sich alle Menschen, die sich impfen lassen können, sobald wie möglich impfen lassen. Nur so kann das Wohlergehen unserer Pferde langfristig sichergestellt werden“, sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.

Neben den Stallbetreibern und Vereinsvorständen meldeten sich auch ungeimpfte Pferdehalter bei der FN, die keine Lösung für die Versorgung ihrer Pferde finden und keinen zeitnahen Impftermin erhalten. Dazu erklärte Soenke Lauterbach: „Hier gilt es, Übergangsregelungen zu schaffen, um die Pferdeversorgung sicherzustellen. Unsere Landesverbände stehen deshalb in Kontakt mit den zuständigen Behörden und Ministerien, um offene Fragen schnell zu klären.“ So wurden in einigen Bundesländern bereits Ausnahmeregelungen gefunden, damit das Tierwohl unter ganz bestimmten Vorgaben des Infektionsschutzes sichergestellt werden kann.

In Ländern, in denen es noch keine Ausnahmeregelungen gibt, bereitet die Versorgung der Pferde ungeimpfter Personen Probleme, wenn in einem Bundesland die 2G- oder 2G-plus Regel für den Zugang zu Freizeit- und Sportanlagen gilt. Ungeimpfte Pferdehalter müssen dann die Versorgung ihrer Pferde anders organisieren, hier sind sie auf Mithilfe der Stallgemeinschaft und der Stallbetreiber angewiesen. „In dieser Phase der Pandemie ist Solidarität untereinander noch wichtiger als zuvor. Wir Pferdeleute müssen das gemeinsam stemmen. Lesen Sie nach, was in Ihrem Bundesland gilt. Helfen Sie sich gegenseitig und finden sie gemeinsam organisatorische Lösungen für die Versorgung der Pferde“, appelliert Lauterbach an alle Beteiligten.

In acht Bundesländern – Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt – gibt es bereits Sonderregelungen zur notwendigen Versorgung der Pferde. Das bedeutet, dass ungeimpfte Pferdehalter die notwendige Versorgung ihrer Pferde selbst übernehmen dürfen. Unter welchen Bedingungen dies geschehen darf, ist den jeweiligen Länderregelungen zu entnehmen.

Infos zu den Regeln in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

fn-press/schn