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Haltung

Neue Beitragsbescheide zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) meldet, sorgen derzeit die neuen Beitragsbescheide der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Unsicherheiten bei pferdehaltenden Betrieben, da sie zum Teil mit einer erheblichen Kostensteigerung rechnen müssen. Die FN empfiehlt den betroffenen Betrieben, umgehend und fristgerecht Widerspruch einzulegen.

Warendorf – Zum 1. Januar dieses Jahres wurden die regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zur bundesweit zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zusammengelegt. Die nun bundesweit vereinheitlichten Beitragsforderungen für Betriebe sollen nun teils erheblich höher ausfallen als in den vergangenen Jahren.

FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erläuterte, dass die FN zwar mit verschiedenen Vertetern der Landes- und Zuchtverbände in diese Beitragsvereinheitlichung eingebunden gewesen sei, aber erst seit April wisse, "dass wir mit teils drastisch steigenden Beiträgen zu rechnen haben“. Lauterbach weiter: „Wenn es hart auf hart kommt, kann das dazu führen, dass manche Landwirte ihren Pferdebetrieb einstellen müssen.“

Daher rät die FN den betroffenen Betrieben, umgehend Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzulegen, um so eine Prüfung der Beitragsbescheide zu ermöglichen. Der Widerspruch könne formlos unter Angabe des Aktenzeichens erfolgen und sei an die ausstellende Stelle des Bescheides zu übersenden. Für eine individuelle Rechtsberatung solle ein Jurist oder die landwirtschaftliche Beratungsstelle in Anspruch genommen werden. In manchen Regionen laufe die Widerspruchsfrist in wenigen Tagen aus, daher sei „größte Eile" geboten.

Mit der Zielsetzung, einen bundesweiten Überblick der Beitragsentwicklung in der Pferdehaltung erstellen zu können, werden betroffene landwirtschaftliche Betriebe gebeten, ihre Beitragsbescheide der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (per Fax 02581-63627211) zu übersenden. Dieser Überblick sei notwendig, damit die FN weitere Schritte prüfen könne. -pm/mb-