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Ausgangsbeschränkung: Trotzdem zum Pferd?

Die neuen Schutzmaßnahmen bezüglich der Corona-Pandemie sollen in Corona-Hotspots dazu führen, dass man sich nur noch aus triftigen Gründen weiter als 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernen darf. Ob dies auch für das Bewegen der Pferde gilt, prüft die Deutsche Reiterliche Vereinigung derzeit.

Das Bewegen der Pferde ist aus Tierschutzsicht ein triftiger Grund, dennoch gelten die Beschlüsse der Länder.

Warendorf - Die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Bundeskanzlerin haben den Lockdown bis Ende des Monats vorerst verlängert und weitere Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen angekündigt. In Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sollen die Einwohner den Bereich von 15 Kilometern um ihren Wohnort nur noch aus triftigem Grund verlassen dürfen, um damit Tagesausflüge in den Schnee zu verhindern.

Was als triftiger Grund definiert wird, ist noch nicht vollends geklärt. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat in einer Pressemitteilung aber klar Stellung bezogen, dass die " notwendige Versorgung und Bewegung von Pferden gemäß Tierschutzgesetz" ihrer Ansicht nach, "auch weiterhin ein triftiger Grund" bleiben muss, um den eigenen Wohnort zu verlassen.

So heißt es weiter:

Bisher wurde die Versorgung von Tieren in den Bundesländern, in denen Ausgangsbeschränkungen galten, als triftiger Grund genannt. Dort können Pferdebesitzer oder von ihnen beauftragte Personen ihren Wohnort also weiterhin verlassen, um ihre Pferde zu bewegen und zu versorgen. Die FN und die ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände werden die jeweiligen Landesverordnungen in den kommenden Tagen sichten und gegebenenfalls die Regelungen der einzelnen Bundesländer in den FAQ unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus aktualisieren. Dort ist auch beschrieben, was die notwendige Versorgung laut Tierschutzgesetz umfasst. Im Downloadbereich ist außerdem das Formular „Eigenerklärung Pferdeversorgung“ zu finden. Die FN empfiehlt allen Pferdebesitzern oder von ihnen beauftragte Personen, dieses Formular beim Verlassen des Wohnortes zur Versorgung/Bewegung von Pferden mit sich zu führen.

Laut Robert-Koch-Institut liegt die Sieben-Tage-Inzidenz momentan in mehr als 70 Landkreisen und Städten bei über 200.

Dass die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft wurden, wirkt sich beispielsweise auch auf Ausritte aus. Derzeit dürfen Personen eines Hausstands maximal eine weitere Person treffen.