Zum Inhalt springen

Drücken Sie Öffnen / Eingabe / Enter / Return um die Suche zu starten

Recht: Wer haftet bei verunreinigtem Futter?

Ein Pensionsstallbetreiber aus Schwerte muss haften, weil er Silage mit Botulismuserregern verfüttert hat und einige Pferde erkrankten. Der Stallbetreiber wusste nicht, dass sich in dem Futter Erreger tummelten. Dennoch zog ein Gericht ihn zur Haftung.

Frisst das Pferd verunreinigtes Futter muss der Stallbetreiber haften, auch wenn er nichts von den Erregern wusste.

Hamm – Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass ein Pensionsstallbetreiber aus Schwerte verschuldungsunabhängig haften muss, weil er Silage mit Botulismuserregern verfüttert hat und einige Pferde erkrankten. Nach der Klage des Eigentümers eines Westernpferdes hatte das Landgericht Hagen den Landwirt 2015 zur Übernahme von 15.700 Euro Behandlungskosten verurteilt. In einem kürzlich bekannt gegebenen Beschluss hatte das OLG Hamm dem zugestimmt. Diese Entscheidung sei auf das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) zurückzuführen, aus dem sich eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung für den Fehler eines von ihm hergestellten Produktes ergebe. Der Pensionsstallbetreiber hatte die Silage selbst gemäht und eingefahren und wusste um die Gefahr einer Kontaminierung. Dabei stelle sich, laut OLG, auch die Frage nicht, ob der Aufwand, eine Verunreinigung kontrollieren zu lassen, gerechtfertigt sei. Der Landwirt nahm seine Berufung gegen das Urteil zurück.