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Giftiges Futter

Vorsicht vor Jakobskreuzkraut

Bald blüht es wieder überall in herrlichem Gelb. Doch Jakobskreuzkraut ist alles andere als herrlich. Im Heu kann zum schieren Albtraum für Pferdebesitzer werden. Es ist giftig und schlimmstenfalls tödlich. Deshalb sollten Pferdebesitzer in den kommenden Wochen die Heuweiden inspizieren.

Jakobskreuzkraut ist für Pferde giftig. Frisch aber auch im Heu ist es eine tödliche Gefahr.

Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Für manch einen ist Jakobskreuzkraut schön. Für Friedrich Kiefer nicht. Für ihn ist es das Grauen auf Erden – und der Beginn einer jahrelangen Odyssee, bei der er zwei Pferde verloren hat. Seine Pferde hatten über MonateHeu mit Jakobskreuzkraut zu fressen bekommen. Er zog vor Gericht – und verlor. Hatte er jemals eine Chance gegen den Landwirt? Wir blicken weit zurück ins Jahr 2010. Friedrich Kiefer lebt in Meißenheim in Baden-Württemberg. Er ist ein passionierter Pferdemann. In seinem eigenen Stall hält er im kleinen Rahmen Trabrennpferde, trainiert sie selbst auf einer eigenen kleinen Sandbahn – in den Rennen sitzt kein Geringerer als Heinz Wewering im Sulky, der erfolgreichste seiner Zunft. Kiefer kennt seine Pferde in- und auswendig.

Die Heulieferung im Frühjahr 2010 bezieht er wie in den Jahren zuvor von einem Landwirt seines Vertrauens – nie gab es Probleme. Dieses Mal schon. Die ersten drei Ballen der Lieferung sind wie gewohnt von sehr guter Qualität. Der vierte ist weniger gut. „Das kann mal passieren“, sagt sich Kiefer. Aber die nächsten Ballen waren nicht besser. Er kann heute gar nicht genau sagen, was an dem Heu nicht in Ordnung war. „Mir fiel nur auf, dass ich auf einmal Pferde hatte, die morgens nicht mehr das Heu aufgefressen hatten.“ Sein alter Orlow-Traber frisst irgendwann gar nicht mehr, magert ab, muss eingeschläfert werden. Die Leistung seiner jungen Rennpferde, Rocky und Twist, lässt zeitgleich und rapide nach, sein Rocky gähnt viel, geht unsicher beim Führen und legt den Kopf immer wieder auf die Boxenwand. Kiefer beginnt zu recherchieren. Im Internet stößt er auf Informationen über Jakobskreuzkraut. „Jetzt muss ich mal das Heu inspizieren lassen“, denkt er. Seine siebenjährige Zuchtstute zeigt Monate später Kolik und muss ebenfalls eingeschläfert werden. Kiefer ist alarmiert und lässt sie auf Vergiftungen untersuchen, das Ergebnis: die Leberveränderungen könnte man auf Jakobskreuzkraut zurückführen.

Traurige Berühmtheit

Seit Jahren verbreitet sich das Kreuzkraut hierzulande rasant, vor allem das Jakobskreuzkraut – es hat es zu trauriger Berühmtheit gebracht. Wer betroffen ist, weiß, wie schwer es ist, des Krautes Herr zu werden. Wächst das Kraut auf Weiden, meiden es die Pferde in der Regel aufgrund der enthaltenen Bitterstoffe. Aber nach der Trocknung verbessert sich der Geschmack, doch der Giftgehalt bleibt – in Heu und Silage wird das Kraut zur Gefahr! Die Crux: Nicht jeder rote Stängel im Heu und nicht jede gelbliche Blüte deutet auf das giftige Jakobskreuzkraut hin, es könnten sich auch andere harmlose Pflanzen dahinter verbergen. Kaum einer vermag das giftige Kraut zu erkennen. Abgesehen davon, ist nicht nur die Blüte giftig, sondern die gesamte Pflanze. Wird sie schon ins Heu gepresst, bevor sie blüht, ist sie kaum noch herauszufiltern, wird aber dennoch zur gesundheitlichen Futterfalle.

Allein chemische Heuanalysen, etwa bei den Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten (LUFA), liefern den Nachweis. Und dennoch bleibt es kompliziert. Denn die Vergiftung mit Jakobskreuzkraut passiert oft kumulativ, das heißt, die Giftstoffe des Krauts sammeln sich im Körper an. Über Jahre hinweg. Vermeintlich harmlose Mengen können plötzlich das Fass zum Überlaufen bringen!

Friedrich Kiefer hatte das Heu drei Monate lang gefüttert. Als er feststellte, was hinter den Symptomen stecken könnte, besorgte er sofort neues Heu und ließ Proben vom vergifteten Restballen in verschiedenen Labors analysieren. Sie alle bestätigten das Jakobskreuzkraut in den Proben. Warum hat Kiefer vor Gericht verloren? Ist man rechtlich dem Kraut machtlos ausgesetzt? Wie so oft im Land der Paragraphen sind es Einzelfall-Entscheidungen. „Ohne Rechtschutzversicherung begibt man sich aufs Glatteis“, sagt Uta Rosemann, Rechtsanwältin für Pferde- und Agrarrecht. Die Beweislage sei oft komplex.

Wenn im Heu Jakobskreuzkraut enthalten ist, wird die tägliche Futterration zur Giftmischung.

Am Beispiel eines Einstellers in einem Pensionspferdebetrieb erläutert sie, welche Hürden dieser überhaupt zu nehmen hat, um erfolgreich vor Gericht zu sein, wenn vergiftetes Futter im Spiel ist. „Hürde eins: Ein Einsteller, dessen Pferd beispielsweise verendet ist, muss beweisen, dass die Todesursache das vergiftete Futter, zum Beispiel verschimmelter Hafer, war. Wenn das an dieser Stelle schon kippt, braucht der Einsteller gar nicht weitermachen“, sagt sie – und das sei meist der Fall.


Jakobskreuzkraut auf einen Blick erkennen: Gelb blühende Pflanzen gibt es viele, aber was ist außerdem typisch für Jakobskreuzkraut?

Die Pflanze wird etwa 30 bis 100 Zentimeter hoch, der Stängel ist robust und schimmert häufig rötlich-braun.Die Blätter bestehen aus mehreren kleineren Blättern und sind ebenfalls eher faserig, die Blüten werden bis zu zwei Zentimeter groß und sind ähnlich angeordnet wie Margeritenblüten. Um die Pflanze zu entfernen, sollte man sie mitsamt Wurzel ausgraben. Achtung: Besser Handschuhe tragen! Denn auch für Menschen und andere Tiere neben Pferden ist Jakobskreuzkraut giftig.

Ist die erste Hürde doch genommen, folgt eine zweite: das Verschulden. „Hier ist es allerdings so, dass von dem Verschulden zunächst ausgegangen wird, weil der Einsteller gar keine Einsichtsmöglichkeit in diesen Gefahrenbereich hat. Im Umkehrschluss muss also der Pensionsstallbetreiber nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat“, erklärt Rosemann. Der Stallbetreiber könne sich vom Vorwurf des Verschuldens entlasten, indem er sagt, dass er alles richtig gemacht habe, zum Beispiel weil er den Hafer vom ihm bekannten Futterhändler gekauft habe und äußerlich nichts zu erkennen gewesen sei, sodass ihm kein Vorwurf gemacht werden kann.

Lässt sich nun wenigstens der Futterhersteller haftbar machen? Hier greife tatsächlich das Produkthaftungsgesetz, sagt Uta Rosemann. „Darauf kann sich der Einsteller berufen, nämlich dass ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt gebracht wurde und dem Einsteller eine Sachbeschädigung – Tiere gelten als Sache – vorliegt. So kann er Schadensersatz vor dem Hersteller geltend machen.“ Wenn er beweist, dass das Futter die Ursache des Schadens ist ...

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Kleine Geschütze

Die gute Laune im Stall dürfte dahin sein, sobald der Einsteller dem Stallbetreiber mit Tierarztkosten entgegenwinkt. Deshalb rät die Rechtsanwältin, erst das Gespräch zu suchen, wenn schon der Verdacht auf vergiftetes Futter fällt – möglichst bevor ein Pferd zu Schaden kommt. „Er kann den Stallbetreiber darauf aufmerksam machen. Der kann sich wiederum im Fall von Heu an den Landwirt wenden und sagen, dieses sei mangelhaft. Dann kann der Stallbetreiber die ganz normalen Gewährleistungsrechte geltend machen: Der Landwirt muss das Heu zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.“ Bei Verdacht auf vergiftetes Heu sollten sich Einsteller auch erkundigen, wo das Heu überhaupt herkommt. Stichwort: extensiv genutzte Flächen. „Bauern brauchen diese Flächen oft als Güllenachweis. Und es ist gang und gäbe, die extensiv genutzten Flächen für Heu zu nutzen“, weiß Uta Rosemann. An sich ist das nicht verwerflich, wenn nicht auf genau diesen Flächen meist auch Jakobskreuzkraut wachsen würde – wie übrigens im Fall Kiefer. Und dennoch darf der Landwirt daraus Heu herstellen? „Das Problem ist, ihm später nachzuweisen, dass da große Mengen drin waren“, sagt Rosemann. Im Gerichtsurteil von Friedrich Kiefer heißt es: „Es kann nicht belastbar festgestellt werden, welche Heumengen mit welchem PA-Gehalt über welchen Zeitraum von diesen Pferden verzehrt worden sind“. Uta Rosemann: „Die Gegenseite streitet das Jakobskreuzkraut also nicht ab, sagt aber, dass es nicht in erheblichen Mengen vorhanden gewesen ist.“

Die Probleme beginnen mit dem Schaden. Dann sollte man zunächst ein tierärztliches Attest einholen. Auch eine Heuanalyse kann nicht schaden. Aber auf keinen Fall eigenmächtig einen Sachverständigen einschalten! Uta Rosemann: „Das wäre rausgeschmissenes Geld. Gehen diese Fälle vor Gericht, wird so oder so ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen, dadurch steigen die Kosten des Gerichtsprozesses enorm. Diese Gutachten liegen je nach Beweislage zwischen 2.000 und 5.000 Euro.“

Wer den Schaden hat

Auch im Fall Kiefer gab es ein Sachverständigen-Gutachten. Und auch hier ist zu lesen, dass der Leistungsabfall der beiden Rennpferde und der Tod der beiden anderen Pferde an Jakobskreuzkraut liegen kann. „Kann!“, betont Uta Rosemann, „Das reicht nicht. Hier ist die Sprache entscheidend. In solchen Fällen ist von einer Wahrscheinlichkeit die Rede, die sich aber hier nicht so zuspitzt, dass der Beweis wirklich geführt werden kann.“ So könnten zum Beispiel auch andere gesundheitliche Probleme Ursache der verminderten Leistung oder des Todes sein.

Glücklich ist, wer den Schaden nicht hat. Aber Jakobskreuzkraut wird auch in Zukunft nicht an Berühmtheit verlieren. Es breitet sich weiter aus, bleibt hartnäckig. Der Fall Kiefer wird nicht der letzte sein. Jeder wird ein Einzelfall sein – verloren ist der Kampf damit nicht von vornherein. Aber er ist schwierig.