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Westfalen vergibt Staatsprämie jetzt auch an verbandsfremde Stuten

In Westfalen können jetzt auch Stuten aus anderen Zuchtgebieten die Staatsprämie bekommen. Der Verband hatte sich bereits länger für eine Liberalisierung ausgesprochen und nun auch vom Ministerium grünes Licht bekommen.

Auf der westfälischen Eliteschau können ab 2019 auch verbandsfremde Stuten die Staatsprämie erhalten.

Münster - Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschatz NRW hat mit einem Erlass vom 1. April 2019 grünes Licht für die Vergabe der Staatsprämie an verbandsfremde Stuten gegeben. Das Thema war im Westfälischen Pferdestammbuch bereits 2018 diskutiert worden. Der ursprüngliche Hintergrund war, dass insbesondere in den von Westfalen betreuten Kleinpferde- und Spezialrassen regelmäßig gute Zuchtstuten aus dem Ursprungszuchtgebiet importiert werden, um sie in der westfälischen Zucht einzusetzen. Diese Zuchtstuten waren bislang allerdings von den Prämierungen ausgeschlossen. Daher sprachen sich damals die Zuchtleitung und die Züchterschaft für die Liberalisierung der Staatsprämienvergabe aus. Lediglich die Zustimmung von Ministeriumsseite fehlte noch. Zukünftig können also auch drei- und vierjährige Stuten anderer Verbände in Westfalen mit dem Staatsprämientitel dekoriert werden.

Warmblutrassen: Bedingungen für westfälische und auswärtige Stuten ist die Absolvierung einer Stutenleistungsprüfung mit der Mindestnote 7,0 bis zum Alter von fünf Jahren, außerdem die Zulassung zur Eliteschau durch die Bewertungskommission anlässlich der Stutbuchaufnahme auf einer Stutenschau. Auswärtige Stuten müssen zudem beim Westfälischen Pferdestammbuch ein eingetragenes Fohlen bis zum Alter von sechs Jahren vorweisen.

Kaltblut-, Kleinpferde- und Spezialrassen: Bedingungen für westfälische und auswärtige Stuten ist die Zulassung zur Eliteschau durch die Bewertungskommission anlässlich der Stutbuchaufnahme auf einer Stutenschau. Auswärtige Stuten müssen zudem beim Westfälischen Pferdestammbuch ein eingetragenes Fohlen bis zum Alter von sechs Jahren vorweisen.

Hier finden Sie den Inhalt des Erlasses.

pm