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Hengstleistungsprüfung: Dabei sein ist alles

Der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat für die Abschaffung der Mindestnote bei der Hengstleistungsprüfung gestimmt. Die Teilnahme soll weiter Pflicht bleiben. Durchfallen kann ein Hengst nun aber nicht mehr.

Symbolbild

Warendorf – Ab 2020 müssen Hengste bei der Hengstleistungsprüfung (HLP) keine Mindestnote mehr erreichen, um in das Hengstbuch I aufgenommen zu werden. Vielmehr bleibt es den Zuchtverbänden überlassen, eine Mindestnote zu verlangen. Es reicht aber auch die Teilnahme eines Hengstes an der HLP. Diese bleibt nämlich weiterhin Pflicht.

Im Mai noch wollte der Beirat Zucht nicht auf die Mindestnote verzichten. Das hat sich mittlerweile geändert. „Statt ständig über notwendige Systemveränderungen auf Grund von ‚Durchfallern‘ zu diskutieren, bietet die Möglichkeit zur Abschaffung der Mindestnote nun jedem Zuchtverband die Chance, den Fokus auf die Hengste mit besonders guter Leistung zu legen und diese herauszustellen“, sagte Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht. Entsprechend stimmten die Zuchtverbände auch der Idee zu, ihre besonders erfolgreichen HLP-Absolventen mit einer Prämie oder mit einem Titel auszuzeichnen.

„Der Wunsch der meisten Zuchtverbände ist es, ihren Marktauftritt selbst zu regeln. Sie sehen die Zuchtverbandsordnung als Leitplanken, innerhalb derer sie nach den eigenen Bedürfnissen agieren wollen“, bekräftigte Theodor Leuchten, Vorsitzender des Bereichs Zucht der FN. Konsequenterweise stimmte der Beirat daher auch der individuellen Festlegung einer Mindestnote bei den Körungen zu.

Bereits im Mai hatten sich die Zuchtverbände für die Ausstellung von Abstammungsnachweisen auch für Hengstbuch II-Nachkommen ausgesprochen. In Zukunft soll es bei Fohlen, deren Väter (noch) nicht endgültig ins Hengstbuch I eingetragen sind, einen Vermerk im Pferdepass geben.

Außerdem stimmte der Beirat bei seiner Sitzung einstimmig für den Standardparcours und für das Verbot von Hinterbeingamaschen. Hengsthalter sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Pferde von einer bereits begonnenen Prüfung zurückzuziehen.

-fn-press/kia-