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Hengste dürfen 2020 auch ohne HLP-Ergebnis decken

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen: Weil die Hengstleistungsprüfungen in diesem Jahr ausfallen, können Hengste 2020 auch ohne Leistungsnachweis vorläufig ins Hengstbuch I eingetragen werden.

Symbolbild

Warendorf – „Wir haben eine historisch noch nie dagewesene Situation. Da müssen wir auch einmal über unseren Schatten springen“, sagte FN Zucht-Vorsitzender Theo Leuchten, nachdem die Mitglieds-Zuchtverbände in einer Online-Konferenz über die Sonderregelung entschieden haben. Im kommenden Jahr soll ein entsprechender Leistungsnachweis für eine Eintragung ins Hengstbuch I, ob vorläufig oder endgültig, wieder verpflichtend sein.

Konkret bedeutet das:

  • Vorläufige Eintragung von dreijährigen gekörten Hengsten ohne Teilnahme an einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung in das Hengstbuch I für die Decksaison 2020. 2021 müssen diese Hengste entweder die Teilnahme mit Ergebnis an einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung bzw. an einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung im Sommer/Herbst 2020 oder Frühjahr 2021 sowie an der Sportprüfung für Hengste Teil I im Frühjahr 2021 nachweisen.
  • Vorläufige Eintragung von vierjährigen gekörten Hengsten mit entsprechendem Ergebnis aus einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung oder einer Sportprüfung für Hengste Teil I, aber ohne Teilnahme an einer Sportprüfung für Hengste Teil I bzw. 14-tägigen Veranlagungsprüfung in das Hengstbuch I für die Decksaison 2020.

    2021 müssen diese Hengste entweder die Teilnahme mit Ergebnis an einer 50tägigen Hengstleistungsprüfung oder an der Sportprüfung für Hengste Teil II in 2021 zweimal mit Ergebnis nachweisen. Falls die 14tägige Veranlagungsprüfung noch nicht mit Ergebnis ablsoviert wurde, muss auch diese nachgewiesen werden.
  • Vorläufige Eintragung von fünfjährigen gekörten Hengsten mit entsprechenden Ergebnissen aus einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung sowie aus einer Sportprüfung für Hengste Teil I, aber ohne Teilnahme an einer Sportprüfung für Hengste Teil II in das Hengstbuch I für die Decksaison 2020.

    2021 müssen sich diese Hengste im Laufe des Jahres 2020 zum Bundeschampionat qualifiziert oder eine 50-tägige Hengstleistungsprüfung im Herbst 2020 absolviert haben oder im Frühjahr 2021 mit Ergebnis absolvieren. Alternativ können Hengste auch die Teilnahme mit Ergebnis an der ausnahmsweise nur in 2021 durchgeführten altersgerechten Sportprüfung Teil II für 6-jährige Hengste nachweisen.

Auch Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen, die in diesem Jahr eine Leistungsprüfung ablegen müssen, bekommen eine Fristverlängerung bis Ende 2021 für ihre Hengstleistungsprüfung und bleiben solange im Hengstbuch I eingetragen.

-fn-press/kia-