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Weiteres Urteil im Rechtsstreit Kaiser Milton: Käufer muss zahlen

Auf dem Trakehner Hengstmarkt 2017 kaufte der Klosterhof Medingen den Millennium-Van Deyk-Sohn Kaiser Milton. Aufgrund gesundheitlicher Mängel entbrannte ein Rechtsstreit. Im Juli dieses Jahres starb das Pferd. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein gab nun sein Urteil bekannt.

Kaiser Milton 2017 auf dem Trakehner Hengstmarkt.

Schleswig - Für 320.000 Euro ging der Zuschlag 2017 an den Klosterhof Medingen, als Kaiser Milton als Siegerhengst auf dem Trakehner Hengstmarkt verauktioniert wurde. Als der Hengst allerdings auf dem Klosterhof Medingen ankam, soll er lahm gewesen sein. Neben einem Fesselträgerschaden wurde ein Herzfehler diagnostiziert, der schlimmer als angeben sein sollte. Der Käufer wollte den Hengst daraufhin zurückgeben. Dies verweigerte der Trakehner Verband. 2019 entschied das Landgericht Kiel, dass der Käufer die Kosten tragen müsse, inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten rund 400.000 Euro. Daraufhin zog der Klosterhof Medingen vor das Oberlandesgericht, das nun das Urteil zur Zahlung bestätigte, weil der Käufer keinen so eindeutigen Mangel darlegen konnte, der einen Rücktritt vom Kauf rechtfertigte. Laut OLG habe das Pferd bei der Übergabe nicht gelahmt. Eine Fehlbildung am linken Vorderhuf sei bereits vor der Auktion aufgrund der Röntgenbefunde bekannt gewesen. Das Herzgeräusch sei in geringem bis mittelgradigem Umfang ebenfalls bereits öffentlich gewesen.

Im Juli dieses Jahres musste der Hengst eingeschläfert werden.