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Verfahren gegen Ludger Beerbaum eingestellt

Wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in einer Mitteilung veröffentlicht, hat auch die Disziplinarkommission das Verfahren gegen den Springreiter ein Jahr nach dem RTL-Beitrag eingestellt.

Das Verfahren der Disziplinarkommission gegen Ludger Beerbaum ist ebenso wie die Strafanzeige fallengelassen worden.

Warendorf - Die Disziplinarkommission war eingesetzt worden, um zu prüfen, ob aus der Videosequenz, die in dem RTL-Beitrag gezeigt wurde, eine Verletzung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) vorlag.

RTL hatte vor gut einem Jahr heimlich aufgezeichnetes Recherchematerial veröffentlicht, das unerlaubte Trainingsmethoden zeigen sollte. Auf dem Videoausschnitt war ein Pferd zu sehen, dem mit einer Stange beim Überwinden eines Hindernisses gegen die Beine geschlagen wurde. Ludger Beerbaum äußerte sich dazu, dass dies das zu diesem Zeitpunkt noch erlaubte Touchieren gewesen sei, das mittlerweile seitens der FN verboten wurde. FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach sprach zu diesem Zeitpunkt bereits davon, dass die Grenzen zwischen Touchieren und Barren fließend seien.

Die Begründung für das Einstellen des Verfahrens: Es liege kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden.

Damit begründet die Disziplinarkommission es ähnlich wie die Staatsanwaltschaft Münster, die im September 2022 das Strafverfahren gegen Ludger Beerbaum ebenfalls eingestellt hat.

Wie die FN weiter mitteilt, sei nur eine der vorgelegten Videosequenzen Gegenstand des Verfahrens gewesen, weil man nur dort die handelnde Person identifizieren konnte, beziehungsweise sich aus dem gezeigten Verhalten kein Verdacht auf Verletzung der LPO ergeben habe.


„Hier handelte es sich um einen rechtlich sehr schwierigen Fall. Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war. Diese Frage zu beantworten, hat sich die Disziplinarkommission nicht leicht gemacht“, wird FN-Justitiarin Dr. Constanze Winter zitiert.