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Schweiz setzt Verbot gewisser Hinterbeingamaschen durch

Auf internationaler Ebene sind Gamaschen, deren Verschlüsse man sehr fest ziehen kann, ab diesem Jahr bei den Pony- und Childrenreitern verboten. In der Schweiz gilt diese Regel bereits für alle.

Abenteuerlich, was einem Pferd so alles um das Hinterbein gebunden wird. Diese Gamaschenart ist in der Schweiz bereits verboten.

Bern/SUI – Schon des Öfteren ging die Schweiz in Sachen Regeländerungen einen Schritt weiter als die anderen Nationen. So auch bei der Diskussion um Hinterbeingamaschen, die beispielsweise aufgrund umlenkbarer Klettschnallen sehr fest gezogen werden können. Der Weltreiterverband (FEI) will diese in Zukunft international verbieten, beginnt 2019 aber erst einmal im Nachwuchs- und Amateurbereich, weitet dies 2020 auf die Junioren und Jungen Reiter aus und erst 2021 soll die Regel im Profisport inkrafttreten.

Die Schweiz verbietet diese Art der Gamasche bereits jetzt in nationalen Prüfungen. „An SVPS-Springprüfungen aller Kategorien dürfen ab dem 1. Januar 2019 nur noch Hinterbeingamaschen verwendet werden, die das Bein schützen“, heißt es auf der Website des Schweizer Verbandes für Pferdesport (SVPS). Bedenklich: Normalerweise sollten auch besagte nun verbotene Gamaschen diesen Zweck erfüllen, wenn sie korrekt verschnallt werden würden.