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Welche Konsequenzen hat die Notbremse für Pferdesportler?

Das Infektionsschutzgesetz wurde aufgrund der Corona-Pandemie überarbeitet und ist nun beschlossene Sache – aber was bedeutet die sogenannte Bundes-Notbremse für uns Pferdeleute?

Reitsport in Corona-Zeiten

Warendorf – Vergangene Woche haben Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Was aber passiert, wenn die Notbremse greift? Dürfen wir noch zu unserem Pferd? Ist Reitunterricht erlaubt? Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt.

Die wichtigsten Infos:

  • Grundsätzlich gelten nach wie vor die Corona-Verordnungen der Bundesländer und die in den Landkreisen erlassenen Vorgaben. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100, treten nun unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr in Kraft. Aber: Die Versorgung von Tieren ist als explizite Ausnahme dieser Ausgangsbeschränkungen aufgelistet!
  • Kaderreiter können unter Auflagen weiterhin trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen.
  • Für den Freizeit- und Amateursport gilt im Falle der Notbremse: Der Pferdesport ist für Personen ab 14 Jahren allein, zu zweit – also in Form von Einzelunterricht – oder im Kreise des eigenen Hausstands möglich. Gruppenunterricht kann ausschließlich für höchstens fünf Kinder bis 14 Jahre draußen und kontaktfrei erfolgen.
  • Trainer im Pferdesport müssen im Zweifelsfall ein negatives Coronatest-Ergebnis vorweisen können, wenn die zuständige Behörde danach fragt.

Die FN aktualisiert wie bisher die Regelungen der Bundesländer im Einzelnen in den FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter der Frage „Was gilt in den einzelnen Bundesländern? Sind Training und Unterricht erlaubt?“.

Quelle