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Corona-Krise

Wann darf der Reitunterricht weitergehen?

Die Schulen öffnen eingeschränkt, kleinere Geschäfte dürfen wieder verkaufen, Großveranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Die Corona-Regeln werden etwas gelockert. Noch bleibt beim Sport aber alles wie gehabt.

Erste Lockerung der Corona-Einschränkungen sind nun angedacht.

Münster – Bis zum 31. August gilt vorerst das Verbot von Großveranstaltungen. Darunter fallen auch die Turniere. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gestern eine langsame Lockerung der momentanen Situation in Aussicht gestellt. Unklar blieb allerdings noch, wann die Sportanlagen wieder öffnen dürfen und somit auch der Reitunterricht wieder aufgenommen werden darf.

Die Österreicher sind diesbezüglich schon etwas weiter. Ab dem 1. Mai gilt im Nachbarland, dass das Betretungsverbot von Anlagen bei Sportarten, die draußen stattfinden, wie Leichtathletik, Golf, Tennis oder auch der Reitsport nicht weiter fortgeführt werden muss. Allerdings gelten auch weiterhin die Regeln des 1,5-Meter-Abstands und der Einhaltung der Hygienevorschriften. Grundsätzlich ist ab dann aber auch wieder Reitunterricht möglich.

Wann Deutschland diesbezüglich nachzieht, ist noch unklar. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) wird sich nun für eine Wiederaufnahme des Reitunterrichts einsetzen und stellt ein Konzept zusammen, wie dies unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aussehen kann. „Wir werden der Politik jetzt unsere Vorschläge an die Hand geben, wie der Reitunterricht auch in Corona-Zeiten stattfinden kann und wie sich Vereine und Betriebe bestmöglich auf den Tag X vorbereiten können, an dem das wieder möglich ist“, sagt Generalsekretär Soenke Lauterbach.

Derzeit bringt das Verbot des Unterrichts und das Schließen der Sportstätten Vereine an ihre Grenzen. Die Kosten für die Versorgung der Schulpferde müssen trotz komplettem Einnahmenverlust weiter gestemmt werden. Dabei geht es um nicht weniger als rund 34.100 Schulpferde und -ponys.