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Corona-Regeln für Pferdesportler

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat sich zu den möglichen Einschränkungen für Reiter und ihre Pferde geäußert und klar gesagt, für die Fortführung des Reitunterrichts zu kämpfen.

Symbolbild

Warendorf - Die FN orientiere sich als Bundesverband an den Vorgaben der Bundesregierung und leite daraus Empfehlungen im Sinne des Pferdesports und Zucht ab, heißt es in einer Pressemitteilung. Dennoch gelten natürlich in jedem Bundesland unterschiedliche Auslegungen der Corona-Schutzverordnung. Grundsätzlich gilt der Reitsport aber als Individualsportart und ist damit derzeit in gewissem Rahmen zugelassen. Die FN könne zwar keine bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Regeln für den Infektionsschutz aufstellen. Dennoch könne sie zusammen mit ihren Landesverbänden mit eigenen, fachlich fundierten Positionen auf politischer Ebene argumentieren, um das Bestmögliche für Pferdesport und -zucht zu erreichen, heißt es weiter.

„Das steht zum Glück außer Frage: Wir können weiter zu unseren Pferden gehen, um sie zu versorgen und zu bewegen. Trotzdem müssen wir uns so gut wie möglich an bestimmte Regeln halten, um uns und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Dafür tragen auch wir als Pferdesportler eine gesellschaftliche Verantwortung“, sagt Soenke Lauterbach. Der FN-Generalsekretär betont aber auch: „Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Vereine und Betriebe weiter existieren können, und das können sie nur, wenn weiterhin Reitunterricht stattfindet. Dafür kämpfen wir.“

FN und Landesverbände sind mit folgenden Positionen an die Ministerien herangetreten:

  • Der Pferdesport ist kein Kontaktsport und findet in der Regel an der frischen Luft statt. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Umgang mit Pferden und beim Reiten ein Sicherheitsabstand gewahrt wird. Pferdesportler wissen, wie wichtig Disziplin und die Einhaltung von Regeln sind. Sie können sich gut organisieren und nehmen Rücksicht auf andere Menschen. Das haben sie in den vergangenen Monaten bewiesen.
  • Im Pferdesport gibt es mit Reithallen und Reitplätzen große Bewegungsflächen. Schon im Rahmen des Lockdowns im März/April durfte in den meisten Bundesländern mindestens ein Pferd pro 200 Quadratmeter bewegt werden. Mindestens das muss weiter gelten, auch wenn dies im Einzelfall bedeuten kann, dass mehr als zwei Reiter in einer Halle oder auf einem Platz reiten. Da die örtlichen Gegebenheiten auf den Pferdesportanlagen unterschiedlich sind (Größe der Halle/des Platzes, Belüftung), sind keine pauschalen Zahlenvorgaben nötig. Bei Bedarf kann eine Bewegungsfläche auch in mehrere Flächen unterteilt werden.
  • Die Pferdebewegung in der Halle/auf dem Platz bedarf einer fachkundigen Aufsicht, die die Sicherheit gewährt. Diese Aufgabe übernimmt im besten Fall ein/e Trainer/in oder ein/e Reitlehrer/in. Somit ist nach Auffassung der FN auch Unterricht erlaubt, der weniger Training als vielmehr eine Beaufsichtigung und Sicherheitsbegleitung bei der Bewegung von Pferden ist.
  • Die Pferdesportverbände wollen ihre gesellschaftliche Verantwortung weiterhin wahrnehmen und die Maßnahmen der Behörden unterstützen. Daher wird den Vereinen und Betrieben empfohlen, wieder bzw. weiterhin die Anwesenheit der Menschen auf der Anlage zu dokumentieren. Wenn es aufgrund des Platzangebotes auf der Reitanlage erforderlich ist, wird zudem empfohlen, Zeitfenster zu vergeben, um die Zahl der Menschen auf der Reitanlage zu regulieren.
  • Die Verbände haben den Vereinen und Betrieben seit dem Frühjahr umfassende Leitfäden zur Verfügung gestellt, die konsequent angewandt werden, auf den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beruhen und stetig aktualisiert werden.

„Wir wissen noch immer nicht konkret, wie die Beschlüsse in den Bundesländern umgesetzt werden. Aber fest steht: Wir dürfen den Behörden keinen Anlass für die Schließung von Anlagen geben. Wir müssen immer damit rechnen, dass einzelne Länder, Kommunen oder Ämter die Beschlüsse so konkret auslegen, dass tatsächlich nur maximal zwei Personen oder ein Haushalt gleichzeitig Sport treiben dürfen“, warnt Soenke Lauterbach und appelliert an die Pferdesportler: „Es geht jetzt wieder darum, gemeinsam nach Lösungen und Kompromissen zu suchen. Wir appellieren deshalb auch an das Verantwortungsbewusstsein der Pferdebesitzer und bitten sie darum, ihre Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem Pferd zu geben. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die von uns allen einen immensen Verzicht auf den gewohnten Lebensalltag bedeutet. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden, um persönliche Konflikte auszutragen.“

Die FN empfiehlt allen Pferdesportlern dringend, zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln einzuhalten. Die Betreiber von Pferdesportanlagen/die Verantwortlichen in den Vereinen sollten unbedingt Hygienekonzepte aufstellen und dafür sorgen, dass die Anwesenheit aller Personen, dazu gehören auch Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, externe Reitlehrer und andere Dienstleister, auf der Anlage dokumentiert und abgestimmt wird, um Menschenansammlungen zu verhindern.

Zudem wird die FN die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den Vereinen darin unterstützen, klare Regeln für ihren Betrieb/ihre Anlage aufzustellen – unter angemessener und verantwortungsvoller Berücksichtigung der Betriebsgröße, der vorhandenen Möglichkeiten (Ställe, Plätze, Hallen) sowie der Zahl der Einsteller. Die vorhandenen Möglichkeiten auf den Anlagen müssen also mit Vernunft und Augenmaß so gut wie möglich ausgeschöpft werden. Es geht darum, die Betreuung der Pferde durch die Besitzer oder von ihnen beauftragte Personen sowie Training und Unterricht auch mit externen Trainern zu ermöglichen. -fn-press/schn-