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Trotz toter Ponys kein Tierhaltungsverbot

Vor dem Amtsgericht Melsungen musste sich eine 42-Jährige verantworten, die ihre Minishetlandponys so vernachlässigte, dass mindestens neun Ponys verendeten. Am Ende gab es ein hartes Urteil aber kein Tierhaltungsverbot.

Melsungen – Über 70 Minishetlandponys soll die Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis gehalten haben. Letztlich sei der Berufstätigen die Versorgung der Ponys über den Kopf gewachsen, berichtet die Nachrichtenplattform lokalo24.de auf ihrer Seite. Aufgrund der Vernachlässigung seien die Tiere abgemagert gewesen und wiesen zudem zahlreiche Erkrankungen auf. Letztlich seien neun Ponys verendet. Zwei der Todesfälle wurden jetzt unter anderem vor Gericht verhandelt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilte das Gericht die Züchterin zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldstrafe von 1.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck im Tierschutzbereich. Ein generelles Tierhaltungsverbot gab es nicht. Nur das Züchten ist der 42-Jährige zukünftig untersagt, darüber hinaus darf sie nicht mehr als 20 Ponys halten.

Reporter Karsten Knödl von lokalo24.de geht in seinem Kommentar auch kritisch auf die Rolle des Hoftierarztes und des zuständigen Veterinäramtes in Homberg ein. In seinem Beitrag werden zudem Video-Sequenzen verlinkt, die eines der Ponys im kritischen Zustand zeigen. Es sind wirklich grausame Bilder. Vergewissern Sie sich vorm Anklicken bitte, dass Sie so etwas sehen wollen. Den gesamten Beitrag finden Sie hier.