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Strengere Gerten- und Sporen-Regeln für britische Springreiter

Für Großbritanniens Springreiter gelten ab nächstem Jahr neue Regeln in Sachen Sporen und Gerten. Die Auswahl dessen, was sie an Hilfsmitteln tragen dürfen wird kleiner.

Ab kommenden Jahr gelten für britische Springreiter neue Regeln, was die Wahl der Sporen angeht.

Meriden/GBR – Neue Regeln gibt’s ab dem 1. Januar 2020 für die britischen Springreiter zu beachten. Diese hat der Verband „British Showjumping“, der für den Springreitsport in Großbritannien zuständig ist und der britischen FN angehört, jüngst veröffentlicht. „Als zuständiger nationaler Verband für den Pferdesport ist eines unserer wichtigsten Ziele, dafür zu sorgen, dass das Pferdewohl immer an erster Stelle steht – und wir sehen die Einführung dieser neuen Regel als einen weiteren positiven Schritt auf diesem Weg", sagt Iain Graham, Geschäftsführer von ,British Showjumping'.

Es geht dabei um Gerten und Sporen – die Auswahl des Erlaubten wird mit dem Jahreswechsel kleiner ausfallen.

Die neuen Regeln sagen, dass …

… ab nächstem Jahr in Springprüfungen auf nationalen Turnieren nur noch gepolsterte Gerten zulässig sind. Sie müssen zwischen 45 und 70 Zentimeter lang sein, dürfen maximal 160 Gramm wiegen. Der Kern müsse einen Durchmesser von mindestens einem Zentimeter aufweisen, die Kontaktfläche soll zwei Fünftel der Gesamtlänge ausmachen und muss von einem Polster überzogen sein. Dieses Polster muss glatt sein, ohne Vorsprung oder Oberflächen-Erhöhungen, und aus stoßdämpfendem Material bestehen.

Springgerten

… ab Jahreswechsel sind nur noch folgende Sporen erlaubt: Sporen mit abgerundetem Dorn, Kugel-, Rädchen-, Hammersporen. Die Sporen für Senioren dürfen nicht länger als vier Zentimeter sein. Die Räder von Rädchensporen dürfen nur ein bis zwei Zentimeter im Durchmesser haben. Bei Ponyreitern dürfen die Sporen maximal 2,5 Zentimeter lang sein, Radsporen sind künftig verboten.

Die Sporen, die ab kommendem Jahr britische Springreiter nur noch tragen dürfen.

Quelle

Das ist laut LPO in Deutschland erlaubt

In Deutschland ist laut Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) in Springprüfungen eine maximal 75 Zentimeter lange Gerte (inkl. Schlag) erlaubt. Sporen dürfen eine Dornlänge von höchstens 4,5 Zentimeter (inkl. Rädchen) haben, sie dürfen keine Stich- oder Schnittverletzungen verursachen. Der Sporen muss so verschnallt sein, dass der Dorn horizontal oder nach unten geneigt ist.