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Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren im Fall Beerbaum

Aufgrund einer Anzeige der Tierrechtsorganisation PETA beschäftigt sich nun auch die Staatsanwaltschaft Münster mit dem Video-Material, das in einem RTL-Beitrag Trainingssequenzen aus dem Stall Beerbaum zeigte, in denen ein Pferd mutmaßlich gebarrt wurde.

Ludger Beerbaum hat ein Statement zum Videomaterial an die FN geschickt.

Riesenbeck/Münster - Wie Ludger Beerbaum in einem Statement angab, sei die Eröffnung des Verfahrens ein "normaler Vorgang" und entspreche nicht "der Einleitung einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung".

Sowohl der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) als auch Ludger Beerbaum stehen mittlerweile die unverpixelten Videos zur Verfügung. Beerbaum hat daraufhin eine umfangreichen Stellungnahme an die FN geschickt und ist laut Statement "zuversichtlich, dass sich der Verband nach Überprüfung dieser Ausführungen seiner Meinung anschließt, es handelt sich bei den Aufnahmen um regelkonformes Touchieren, das eine zulässige Ausbildungsmethode darstellt". Die FN hatte nach erster Sichtung bereits mitgeteilt, dass es sich in Teilen nicht um regelkonformes Touchieren handele.