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Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen Tierquälerei vor Gericht

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann wurde wegen Tierquälerei verurteilt. Der 56-Jährige streitet die Vorwürfe ab. Bilder zeigen eine Stute mit blutig geschlagenem Bauch.

Paul Estermann mit der bereits verstorbenen Stute Castlefield Eclipse. Sie soll er schwer misshandelt haben.

Hildisrieden/SUI - Ein Pferdebauch übersät mit blutigen Striemen. Das zeigen die Fotos, die bereits 2017 von der Schweizer Tageszeitung Blick.ch veröffentlicht worden sind. Es sind schockierende Bilder, die im Stall des Schweizer Championatsreiters Paul Estermann aufgenommen worden sein sollen. Es soll der Bauch von Estermanns Olympiastute Castlefield Eclipse sein, die im März dieses Jahres verstorben ist. Vor einem Jahr hatte der Springreiter sie in Rente geschickt.

Ein Pfleger hatte den Championatsreiter angezeigt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Sursee in einer Medienmitteilung publiziert, dass sie Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt hat, dies meldet die Internetseite der pferdewoche.ch. Das Verfahren zog sich über Jahre. Paul Estermann soll Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben haben. Der Fall wird nun vor dem Bezirksgericht Willisau verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft geht laut Pferdewoche davon aus, "dass der Beschuldigte im April 2016 im heimischen Stall in Hildisrieden die Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug. Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen. Aufgrund der Peitschenhiebe wurde das Pferd verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in analoger Weise auch ein zweites Pferd derart geschlagen und verletzt haben."

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung gegen Paul Estermann mit einem Strafbefehl abgeschlossen und den Beschuldigten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Buße von 3.600 Franken bestraft. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1.500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen.

Paul Estermann hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Das Bezirksgericht Willisau beschäftigt sich nun mit dem Fall.

Das sagt der Schweizer Pferdesportverband

Der Schweizerische Verband für Pferdesport verweist in einer ersten Stellungnahme auf die Unschuldsvermutung. "Solange Paul Estermann nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt diese. Sollte er vor Gericht schuldig gesprochen werden, wird der SVPS weitere Massnahmen prüfen." Paul Estermann war noch bei den Europameisterschaften in Rotterdam/NED im Schweizer Team. Da waren die Vorwürfe schon lange bekannt und noch nicht vor Gericht abschließend geklärt. 2017 hatte er wegen der Vorwürfe auf einen Start verzichtet. Der Verband zog bisher keinerlei Konsequenzen.