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Praxis

Pferde stinken weniger als Schweine

Deswegen darf ein niedersächsischer Pferdezüchter seine Pferdehaltung weiter ausbauen, obwohl Nachbarn einen Stopp der Baugenehmigung erwirkt hatten.

Isernhagen – Ein Pferdezüchter aus Isernhagen kann seinen Umbau fortsetzen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Der Züchter möchte aus einem ehemaligen Kuhstall und einer Scheune weitere Pferdeställe machen. Nachbarn hatten in einem Eilverfahren einen Baustopp erreicht. Sie störten sich an der zu erwartenden Geruchsbelastung. Der Fall landete vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht orientierte sich an der Geruchsemissions-Richtlinie. Sie besagt, dass Nachbarn nur an 15 Prozent der Stunden eines Jahres den Tiergeruch wahrnehmen dürfen. Da das Gericht aber davon ausgeht, dass Pferde ähnlich stark riechen wie Kühe und nicht so stark wie Schweine, sei akzeptabel, dass Nachbarn dem Geruch länger ausgesetzt sind. Zudem stünden die Pferde nur für die eine Hälfte des Jahres in dem Stall. Die gesamte Region sei außerdem ein durch Tierhaltung stark vorbelastetes Gebiet, Nachbarn müssten daher eine erhöhte Geruchsbelästigung hinnehmen. Dieser Beschluss kann nicht angefochten werden. -lie-