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Pferde in Karnevalszügen: erlaubt, aber unter strengeren Regeln

Das NRW-Umweltministerium hat neue Leitlinien, die den Einsatz von Pferden im Karneval regeln, herausgebracht.

Symbolfoto

Düsseldorf – Das Coronavirus bremst zwar derzeit die Karnevalisten aus, so ist der Kölner Rosenmontagsumzug wie viele weitere abgesagt worden. Dafür hat aber das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nun schon mal neue Leitlinien hervorgebracht, die den Einsatz von Pferden in Karnevalsumzügen regeln. Allein im Kölner Zug laufen normalerweise über 300 Pferde mit – Tierschützer fordern schon länger, darauf zu verzichten. Beim Karnevalsumzug 2018 in Köln waren zwei Pferde durchgegangen, fünf Menschen wurden dabei verletzt.

Künftig muss es an mehreren Punkten der Strecke die Möglichkeit geben, Pferde aus dem laufenden Zug herauszunehmen. Außerdem muss auf allen Etappen ein Tierarzt innerhalb von zehn Minuten beim Pferd sein können, um es betreuen zu können. Die Pferde sollen möglichst am Anfang oder am Ende des Karnevalszugs positioniert werden und nicht in der Nähe einer Musikkapelle.

Pro Pferd muss eine Begleitperson zur Verfügung stehen. Außerdem ist laut Leitlinien „der Konsum von Alkohol und anderen Drogen vor und während der Veranstaltung für alle mit den Pferden befassten Personen ausnahmslos untersagt“. Die Pferde müssten regelmäßig auf ihren Einsatz vorbereitet und gewöhnt werden, etwa auch an wie es in den Leitlinien heißt „spezielle brauchtums- und veranstaltungsspezifische Reize“ wie Wurfgeschosse.