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Es ist bewiesen: Wölfe haben Ponys gerissen

Zwischen dem 11. und 22. Oktober kamen im Wolfsgebiet Schermbeck in NRW drei Ponys durch Wölfe ums Leben. Das bestätigt nun ein amtliches Gutachten. Ein viertes Pony wurde verletzt. Ein weiteres Gutachten betont nun, dass eine Entnahme der Wölfe weiterhin nicht möglich ist.

Wölfe haben im Wolfsgebiet Schermbeck am Niederrhein drei Ponys gerissen. Ein viertes Pony wurde verletzt.

Hünxe – Drei Ponys sind tot. Sie fielen Wölfen im Oktober zum Opfer. Die Ponys starben zwischen dem 11. und 22. Oktober, ein weiteres wurde am 21. Oktober am Hinterbein verletzt. Experten vermuteten direkt, dass Wölfe die Ponys gerissen haben. Nun haben Genetikproben dies bestätigt.

Zwei tote Tiere konnten sogar genau einem Wolfsrüden zugewiesen werden, dem Wolf GW1587, der zum Rudel der Hündin Gloria gehört, die schon mehrfach aufgefallen war. Dies meldet das für das Wolfsmonitoring zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nach Analysen des Senckenberglabors für Wildtiergenetik in Gelnhausen. Zwei weitere Riss-Vorfälle am 11. und 22. Oktober konnten keinem bestimmten Wolf nachgewiesen werden, sicher ist allerdings, dass es sich um Wolfsrisse handelt. Die genetischen Analysen weiterer Rissproben vom 29. Oktober (Schaf) und 3. November (ein weiteres Pony) sind noch in der Bearbeitung.

Wolfsentnahme aktuell nicht möglich

Die aktuelle räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde hat das Umweltministerium veranlasst, die derzeitige Lage im Wolfsgebiet Schermbeck erneut genau zu prüfen, auch zur Frage der Verhaltensauffälligkeit der Wölfe und damit verbundenen Fragen einer Entnahme. Das dazu kurzfristig in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liegt nun vor und kommt zu dem Ergebnis, dass "davon ausgegangen werden (kann), dass zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin bzw. des Rudels vorhanden sind, sodass auch diese Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme nicht erfüllt ist".

Damit wäre eine Entnahme von Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich. Das Gutachten bestätigt somit den Tenor des Urteils des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021. Zumutbare Alternativen sind Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau oder die Nachrüstung einer wolfsabweisenden Zäunung, nächtliches Aufstallen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden. Bei vielen Pferdehaltern sorgt dies für Unverständnis.

Landwirtschafts- und Naturschutzministerin Ursula Heinen-Esser sagt: „Die Übergriffe seit Oktober dieses Jahres auf Kleinpferde erfüllen uns mit Sorge. Für die betroffenen Tierhalter stellen die Verluste eine schwere emotionale Belastung dar. Wir nehmen die daraus resultierenden Ängste der Betroffenen vor Ort sehr ernst, beobachten die Lage und Entwicklung sehr genau und passen wo erforderlich und möglich unser Wolfsmanagement an. Eine Entnahme von Wölfen in Schermbeck ist nach aktueller rechtlicher Bewertung nicht möglich. Umso wichtiger ist es, die Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend zu zäunen und Tiere in den dunklen Tag- und Nachtstunden nach Möglichkeit in einen Stall zu verbringen."

Sie betont weiterhin: „Übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, nach der Rückkehr des Wolfs in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete, die Erfordernisse des Naturschutzes und des Herdenschutzes in Einklang zu bringen und das Leben mit dem Wolf so angst- und konfliktfrei wie möglich zu gestalten."

Sichere Zäune sollen schützen

Da weder das Wolfsrudel noch einzelne Wölfe entnommen werden dürfen, sollen unter anderem Zäune vor weiteren Rissen schützen. Auch Pferdehalter können dafür künftig finanzielle Unterstützung erhalten. So wird das Landwirtschaftsministerium die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen öffnen, mit dem Ziel, ab 1. Dezember 2021 Schutzmaßnahmen auch für diese Weidetiere zu fördern. Die Details werden derzeit ausgearbeitet.

Zusätzlich wurde bei der Landwirtschaftskammer eine neue Hotline für die Herdenschutzberatung eingerichtet, die u.a. auch zu wolfsabweisenden Zäunen berät. Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz lautet: 0 29 45 / 98 98 98.

Quelle: Umweltministerium NRW