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Lockdown Light: Wie wirkt er sich auf Reitbetriebe aus?

Am dem 2. November müssen Sportstätten für den Freizeit- und Amateursport vorerst schließen. Allerdings soll es Ausnahmen für den Individualsport geben. Noch ist nicht sicher, was das für Reitvereine bedeutet.

Bleiben die Reithallen leer? Für den Individualsport soll es Ausnahmen geben.

Warendorf - „Wie diese Ausnahmen konkret ausgestaltet werden, ist uns aufgrund des vorliegenden Textes noch nicht klar. Das müssen die Bundesländer nun in Verordnungen gießen. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass hier praxistaugliche Vorgaben für den Pferdesport gemacht werden“, gibt Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), in einer Pressemitteilung an.

Laut des gestrigen Beschlusses gebe es eine Ausnahme für den Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Das Training ist für Berufssportler weiter möglich, genauso seien Profisportveranstaltungen ohne Zuschauer erlaubt.

„Die neuerlichen Einschränkungen für das gesellschaftliche Leben treffen uns alle sehr hart, aber angesichts der rasant steigenden Fallzahlen muss es wohl so sein. Um uns alle vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, müssen wir uns noch mehr an die bestehenden Regeln halten. Daran führt leider kein Weg vorbei, so schwer es uns auch fällt“, betont Soenke Lauterbach und begrüßt, dass bei den Beschlüssen im Bereich Sport differenziert wurde und kein pauschales Verbot für alle Sportarten ausgesprochen wurde.

„Wir setzen uns dafür ein, dass der Pferdesport im Sinne des Individualsports behandelt wird. Leider kann das für das Gruppenvoltigieren nicht gelten. Unsere Forderung ist, dass die Ministerien der Bundesländer maßvoll mit den Beschlüssen umgehen. Vor allem die räumlichen Gegebenheiten wie die Größe der Reitfläche und die Belüftung müssen bei der Umsetzung beachtet werden“, sagt Lauterbach und kündigt an: „Unsere Landesverbände werden jetzt wie im Frühjahr mit den zuständigen Landesministerien nach bestmöglichen Lösungen suchen.“