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Kontaminiertes Futter: Marstall findet Coffein-Quelle

Futterhersteller Marstall hat Apfeltrester als Übeltäter für die Verunreinigung einiger seiner Futterchargen ausgemacht. Damit klären sich vermutlich auch einige positive Medikationskontrollen auf.

Futterproben im Zweifel aufbewahren, rät die FEI.

Lausanne/SUI – Apfeltrester in Müslis und Mineralfutter als mutmaßliche Quelle für eine Kontamination mit dem verbotenen Coffein, davor hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bereits im September gewarnt. Nun hat der Weltreiterverband FEI die nationalen Pferdesportverbände darüber informiert, dass einige Futterchargen des Herstellers Marstall, die Apfeltrester enthalten, mit Coffein verunreinigt waren. Coffein zählt zu den verbotenen Substanzen, die zu einer positiven Medikationskontrolle führen können.

Nach Angaben der FEI habe die Bernhard Kreiling GmbH, Hersteller von Marstall, den Futtermittel-Bestandteil Apfeltrester als Quelle der Verunreinigung identifiziert. Und der Hersteller habe auch direkt Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Kontamination mit Coffein und anderen von Coffein abgeleiteten Stoffen wie Theophyllin zu verhindern.

Demnach sollten Futtermittel, die seit dem 14. Juli 2020 produziert wurden, also ab den Chargennummern 219301, 219302, 219303 und 219304, nicht betroffen sein. Die FEI empfiehlt, bei Verwendung dieses Futtermittels die Chargennummern sorgfältig zu überprüfen und bei Bedenken den Hersteller zu kontaktieren. Außerdem empfiehlt die FEI, Proben von Futtermittelchargen und Nahrungsergänzungsmitteln, die an Turnierpferde verfüttert werden, aufzubewahren, damit diese bei Verdacht auf eine Kontamination untersucht werden können.

Gemäß dem FEI-Reglement ist es ab dem 1. Januar 2021 möglich, Pferde im Rahmen des sogenannten „elective testings“ auf Coffein zu testen. Da Coffein nach dem FEI-Reglement als „spezifizierte Substanz“ aufgeführt ist, wird ab dem 1. Januar 2021 jeder Befund als „atypischer Befund“ behandelt. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Coffein zählt zur Liste I der Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) der FN und damit zu den im Wettkampf verbotenen Dopingsubstanzen und Methoden. Theophyllin kann aus Coffein gebildet werden, weshalb diese beiden Substanzen in der Regel gemeinsam auftreten. Theophyllin erweitert die Bronchien und beeinflusst somit die Atmung. Die Substanz ist in der ADMR-Liste II aufgeführt und fällt unter die sogenannte verbotene Medikation, die im Wettkampf ebenfalls verboten ist.

Quelle