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Klassische Reitlehre als immaterielles Kulturerbe anerkannt

Die „Klassische Reitlehre in Deutschland“ ist von der Deutschen Unesco-Kommission in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrerverband hatte dafür den Antrag gestellt.

Die klassische Reitlehre ist von der Deutschen Unesco-Kommission zum immateriellen Kulturerbe ernannt worden.

Bonn – Die klassische Reitlehre in Deutschland ist nun im bundesweiten Verzeichnis als immaterielles Kulturerbe gelistet. Die Deutsche Unesco-Kommission beschreibt die Reitlehre als „eine Ausbildungsmethode von Pferden, die von Generation zu Generation weitergegeben wird und sich an den Bedürfnissen sowie den natürlichen und individuellen Anlagen des Pferdes orientiert”.

Damit erkennt das Fachkomitee an, dass die eigens dafür ausgebildeten und geschulten Berufsreiter das Wissen und Können lehren und weitergeben. Außerdem wurde die klassische Reitlehre „auch in diversen Schriften und Büchern für die Nachwelt festgehalten”, heißt es in der Erklärung der Unesco-Kommission. Und weiter: „Heute wird die klassische Reitlehre in Vereinen, Verbänden, Betrieben und Landgestüten sowie im Rahmen von Fachpublikationen und Vorträgen vermittelt."

Betont wird zudem, dass die klassische Reitlehre sich an den Bedürfnissen sowie den natürlichen und individuellen Anlagen des Pferdes orientiere und damit seine körperlichen Voraussetzungen und sein natürliches Verhalten berücksichtige. Die Arbeit mit einem Pferd gemäß der klassischen Reitlehre respektive der Richtlinien sei sowohl abwechslungsreich als auch vielseitig angelegt.

Schon im vergangenen Jahr wurde die klassische deutsche Reitlehre in NRW als immaterielles Kulturgut anerkannt. Zudem wurde die Trakehner Zucht 2022 von der UNESCO zum immateriellen Weltkulturerbe ernannt.