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Klage der Ex-Gestütsleiterin abgewiesen

Die ehemalige Leiterin des NRW-Landgestüts hatte auf Wiedereinstellung geklagt – das Arbeitsgericht in Münster hat diese Klage nun abgewiesen.

Münster – Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, das kündigte Rechtsanwalt Paul Holtgräve bereits nach dem gestrigen Prozess an. Er ist der Verteidiger der ehemaligen Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts Warendorf, die im März 2017 fristlos gekündigt worden war. Die Vorwürfe: Vorteilsannahme im Amt und Veruntreuung von Geldern. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass diese Vorwürfe gravierend seien und die fristlose Kündigung somit rechtens. Die Prozesskosten in Höhe von 45.175 Euro muss die Klägerin selbst tragen. Bei der Urteilsverkündung waren sie und ihr Verteidiger Paul Holtgräve nicht mehr anwesend. Beide lehnten einen Vergleich oder eine Abfindung ab. Holtgräve kündigte bereits an, in Berufung zu gehen, denn aus seiner Sicht habe es bei der Kündigung erhebliche Form- und Fristfehler gegeben. Richterin Ines Koch musste einräumen, dass die Kündigung unglücklich gelaufen sei, aber die Vorwürfe trotzdem schwerwiegend seien. -nim-

Quelle: Westfälische Nachrichten