Array
Fünf Jahre Haft für Brandstifter
Schwerin – Wegen sieben Branstiftungen in Südwestmecklenburg hat das Landgericht Schwerin einen 22-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er wurde der Brandstiftung, der versuchten Brandstiftung und der Beihilfe sowie des Diebstahls in zwei Fällen schuldig gesprochen. Dabei entstand ein Schaden über Millionen. Allein bei zwei Bränden im Gestüt Lewitz von Pferde-Züchter Paul Schockemöhle entstandt ein Sachschaden von rund 260.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft. Der Haupttäter hatte zur Tatzeit eine Ausbildung im Stall Schockemöhle absolviert. Zudem war er Mtiglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Ein weiterer 23-jähriger Angeklagten, der an zwei Stallbränden bei Schockemöhle mitbeteiligt war, erheilt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der dritte Schuldige, ein 21-Jähriger hatte gestanden am Brand eines Teppichmarktes mitbeteiligt zu sein. Sein Urteil: Jugendarrest und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit. -sr-