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FN-Tagungen: Touchier-Verbot beschlossen

Im März hatte eine Expertenkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung das Touchier-Verbot am Sprung auf den Weg gebracht. Nun hat der Beirat Sport es einstimmig beschlossen.

Das Touchier-Verbot wurde bei den FN-Tagungen in die LPO aufgenommen.

Münster – Die Delegierten des Beirats Sport beschlossen bei den FN-Tagungen in Münster, den § 920 LPO, in dem es um Verstöße geht, wie folgt umzuformulieren:

2. Einen Verstoß begeht insbesondere wer eine Methode anwendet,

• bei der das Pferd vor, während oder nach der Überwindung eines Sprunges, Hindernisses oder einer sonstigen Sache mit einem Gegenstand getroffen wird, indem der Gegenstand von einer Person, einer Vorrichtung oder auf sonstige Weise angehoben, geworfen oder sonst bewegt wird. Zulässige Hilfengebung, z.B. Gertenhilfen, entsprechend der Beschreibung in den Richtlinien für Reiten und Fahren bleibt davon unberührt.

• bei der ein Pferd vorsätzlich in einen Sprung, Teile eines Hindernisses oder eine sonstige Sache hineinbewegt wird oder es dem Pferd sonst unmöglich gemacht wird, diese zu überwinden ohne daran anzuschlagen.

Anfang des Jahres war die Methode des Touchierens am Sprung aufgrund eines RTL-Beitrages in die Diskussion geraten. Gültig wird diese Änderung jedoch erst, wenn sie unter www.pferd-aktuell.de/bekanntmachungen veröffentlicht wurde.

Auch die ab 2023 verpflichtende Herpesimpfung für Turnierpferde war Thema bei den FN-Tagungen. Ausreichend Impfstoff sei vorhanden. „Die Lager sind voll. Die Nachfrage ist aber bisher sehr schleppend“, sagte Dr. Henrike Lagershausen, Leiterin der FN-Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz. 2022 solle als Übergangsjahr genutzt werden, um über die Impfung zu informieren und die Grundimmunisierung der Pferde durchzuführen, heißt es.

Weitere Themen und Beschlüsse der FN-Tagungen können Sie hier nachlesen.