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Ermittlungen eingestellt: Vorwürfe nicht bestätigt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen gegen einen 20-jährigen Springreiter eingestellt. Ihm wurden strafrechtlich relevante Handlungen zum Nachteil eines alkoholisierten Mädchens vorgeworfen.

Symbolbild

Koblenz – Aufgrund der Aussage eines Zeugen veranlasste die Staatanwaltschaft die Einleitung eines Verfahrens gegen einen 20 Jahre alten Springreiter aus dem Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz. Er soll, so erklärt es die Staatsanwaltschaft, strafrechtlich relevante Handlungen begangen haben, die zum Nachteil eines alkoholisierten Mädchens führten. Das Mädchen sei mindestens 14 Jahre oder älter gewesen. Die Vorwürfe beruhen auf der Aussage eines Zeugen, der selbst nur über einen weiteren Zeugen von der Tat gehört hatte. Dieser weitere Zeuge bestritt bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Koblenz die Äußerungen und führte aus, er wisse nicht aus eigener Anschauung, ob, wie und durch wen es auf den Sportveranstaltungen zu sexuellen Handlungen gekommen sei und ob diese freiwillig erfolgt seien. Es seien lediglich Gerüchte, deren Urheber er nicht mehr benennen konnte. Die Ermittlungen gegen den jungen Springreiter wurden somit eingestellt. Für ihn gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung, der Beschuldigte muss nach der Einstellung des Verfahrens mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.