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Der Zehn-Punkte-Plan in Sachen Wolf

Heute beginnt die Umweltministerkonferenz, in der es auch um das Thema Wolf gehen soll. Dafür hat unter anderem die FN einen Zehn-Punkte-Plan ausgearbeitet.

Um ihn soll es auch bei der aktuellen Umweltministerkonferenz gehen: den Wolf.

Warendorf – Der Wolfbestand wächst in Deutschland und das hat Folgen für den ländlichen Raum, die Landnutzer und vor allem für die Weidetierhaltung. „Die Schäden steigen weiter an, naturnahe Weidewirtschaft gerät in Gefahr und gleichzeitig schwindet die Akzeptanz für den Wolf“, heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und den Weidetierhalterverbänden ein Zehn-Punkte-Programm zur Zukunft des Wolfes formuliert hat. Dieses soll bei der Umweltministerkonferenz, die heute in Form einer Videokonferenz beginnt, vorgestellt werden.

Das Programm enthält folgende Forderungen:

1. Wolfsbestand in Deutschland nicht kleinreden

Die Zählweise des Bundesamtes für Naturschutz muss zeitnah und nachvollziehbar sein. Sie darf nicht lediglich auf die Anzahl der Einzeltiere, Paare und Rudel abstellen, sondern muss den daraus resultierenden Gesamtbestand erfassen.

2. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist erreicht

In Anlehnung an wissenschaftliche Publikationen handelt es sich bei der Wolfspopulation in Deutschland um den Westteil der baltisch-osteuropäischen Population. Mit einem Gesamtbestand von 8.500 Tieren, davon 1.800 Tieren in Deutschland, ist deren günstiger Erhaltungszustand gesichert.

3. Akzeptanzbestand durch Bund und Länder festlegen

Konflikte zwischen Wolf und Landnutzern sowie Weidetierhalten nehmen weiter zu. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Anstieges des Wolfsbestandes müssen Bund und Länder jetzt einen spezifischen Akzeptanzbestand festgelegen.

4. Alle Länder müssen jetzt in Wolfsverordnungen eine effektive Wolfsregulierung ermöglichen

Der Bund hat mit seiner Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Frühjahr 2020 die rechtliche Grundlage für einen Einstieg in die Entnahme von Einzeltieren bis hin zu Rudeln geschaffen. Die Länder müssen diese Verordnungsermächtigung jetzt mit rechtssicheren Regelungen für eine effektive Wolfsregulierung ausfüllen. Es ist Aufgabe der Umweltministerkonferenz, hierfür eine Muster-Wolfsverordnung zu erarbeiten.

5. Der Wolf ist sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in das Jagdrecht aufzunehmen

Die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) erlaubt bereits jetzt eine Aufnahme des Wolfes in den Rechtskreis des Jagdrechts bei Einhaltung des Schutzregimes. Das Jagdrecht bietet mit seinem bewährten Reviersystem und seinen Regelungen zur Jagdausübung den geeigneteren Rechtsrahmen.

6. Die Länder müssen Präventionsmaßnahmen finanzieren und Wolfsrisse vollständig entschädigen

Es sind vollumfassende Finanzmittel für rasch umsetzbare präventive Maßnahmen sowie für die vollständige Entschädigung von Wolfsrissen zur Verfügung zu stellen, damit ein Akzeptanzbestand finanzierbar ist.

7. Die Länder müssen eine unbürokratische Rissbewertung sicherstellen und zu Gunsten der Geschädigten eine Beweislastumkehr einführen

Die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung und zur Kompensation von Schäden ist unzulänglich und grundlegend neu zu justieren. Zu Gunsten der Geschädigten ist eine Beweislastumkehr einzuführen. Zukünftig muss eine zeitnahe Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.

8. Der Bund muss die Spielräume des Art. 16 FFH-Richtlinie zur Entnahme von Wölfen vollständig umsetzen

Die bisherige Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie geht zu Lasten der Landnutzer und Weidetierhalter. Die Möglichkeiten zur Entnahme von Wölfen nach Art. 16 FFH-Richtlinie, insbesondere des Abs. 1 Ziffer e), müssen jetzt vollständig umgesetzt werden.

9. Bund und Länder müssen die bereits jetzt bestehende Möglichkeit einer Schutzjagd im nationalen Recht anerkennen

In anderen EU-Ländern wie Frankreich, Schweden und Finnland wird die von der EU auch jetzt unter der Rechtslage nach Anhang IV der FFH-Richtlinie nicht beanstandete Praxis einer Schutzjagd in der Abgrenzung zur Lizenzjagd bereits erfolgreich durchgeführt. Der Ansatz selbst wurde auch seitens des Europäischen Gerichtshofes nicht bemängelt. Eine rechtssichere Ausgestaltung ist somit auch in Deutschland möglich und muss von Bund und Ländern schnellstmöglich umgesetzt werden.

10. Die Bundesregierung muss im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Initiative zur Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie starten

Die Listen der FFH-Richtlinie von 1992 spiegeln nicht die zwischenzeitlich positive Entwicklung des europaweiten Wolfsbestandes wider. Eine Überarbeitung der Listen mit einer Umstufung des Wolfes von Anhang IV zu Anhang V ist zwingend erforderlich, um die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen eines aktiven Bestandsmanagements in Zukunft sicherzustellen.

Quelle